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Bundeswehr

Feuerwehrzulage ruhegehaltsfähig

Im Zuge der Anpassung der Besoldung der Bundesbeamten an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes steht auch eine Änderung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage bei der Bundeswehr in Aussicht. Wenn der Bundestag nach der Sommerpause dem unten angehängten Gesetzesentwurf zustimmt, können auch schon im Ruhestand befindliche Beamte diese Zulage auf Anrechnung beantragen.

Besuch Abteilung IUD

Wir hatten am 06.02.2023 ein aufschlussreiches offenes Gespräch beim Oberst i.G. von Harland in der Abteilung IUD. Themen waren die Neustrukturierung, Brandschutz, Schichtgestaltung und Arbeitsschutz. Leider sind politische Entscheidungen nicht immer nachvollziehbar. Doch wir bemühen uns weiterhin um eine Klärung! Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und -versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften. Es tut …

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