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Feuerwehrzulage ruhegehaltsfähig

Im Zuge der Anpassung der Besoldung der Bundesbeamten an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes steht auch eine Änderung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage bei der Bundeswehr in Aussicht. Wenn der Bundestag nach der Sommerpause dem unten angehängten Gesetzesentwurf zustimmt, können auch schon im Ruhestand befindliche Beamte diese Zulage auf Anrechnung beantragen. Leider nicht rückwirkend.

Somit haben die vielen Gespräche auf Bundesebene doch zum Erfolg geführt.

Die AG Bundeswehr dankt allen Beteiligten für ihr Engagement in der Durchsetzung dieser Forderung.

Nun geht es an die weiteren Themen wie eine gerechtere Urlaubsberechnung im Schichtdienst und eine angemessenere Infrastruktur.

Jens Jahn
AG Bundeswehr-Feuerwehr

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