AG Bundeswehr
Bundeswehr Feuerwehr: Auch wir haben eine Stimme.
Mit über 60 Feuerwachen/ Standorten mit ca. 3500 Feuerwehrbeamten zählt die Bundeswehrfeuerwehr zur größten „Werkfeuerwehr“ der Bundesrepublik.
Die Aufgaben und Anforderungen an diese Kolleginnen und Kollegen unterscheiden sich je nach Standort und Aufgabengebiet von denen unserer Werk- und Berufsfeuerwehren in den nichtmilitärischen Bereichen.
Aus diesem Grund, auch hier dem Prinzip Fachgewerkschaft folgend, wurde innerhalb der DFeuG für diese Spezialisten eine eigene Arbeitsgruppe eingerichtet.
Die AG Bundeswehr ist aktuell dabei ihr Netzwerk in den Feuerwachen und den übergeordneten Ämtern noch dichter zu spannen.
Die Arbeitsgruppe knüpft sowohl Kontakte zu den Kollegen*Innen als auch zum Dienstherren Bundeswehr.
Wir sehen uns vor allem bei der sehr starren Bürokratie innerhalb der Bundeswehr als Helfer und Unterstützer der Kollegen.
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Leiter der Arbeitsgruppe
Aktuelle Beiträge
Gesetzesanpassung 2023
Wie bereits bekannt, wurde am 16.11.2023 im Bundestag das „Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)“ beschlossen. Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst vom 22. April 2023 zeit- und wirkungsgleich übernommen. Die Erhöhung berücksichtigt aber einen Abzug
Feuerwehrzulage ruhegehaltsfähig
Im Zuge der Anpassung der Besoldung der Bundesbeamten an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes steht auch eine Änderung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage bei der Bundeswehr in Aussicht. Wenn der Bundestag nach der Sommerpause dem unten angehängten Gesetzesentwurf zustimmt, können auch schon im Ruhestand befindliche Beamte diese Zulage auf Anrechnung beantragen.
Besuch Abteilung IUD
Wir hatten am 06.02.2023 ein aufschlussreiches offenes Gespräch beim Oberst i.G. von Harland in der Abteilung IUD. Themen waren die Neustrukturierung, Brandschutz, Schichtgestaltung und Arbeitsschutz. Leider sind politische Entscheidungen nicht immer nachvollziehbar. Doch wir bemühen uns weiterhin um eine Klärung! Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung und -versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften. Es tut