Feuerwehrzulage ruhegehaltsfähig
Im Zuge der Anpassung der Besoldung der Bundesbeamten an den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes steht auch eine Änderung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage bei der Bundeswehr in Aussicht. Wenn der Bundestag nach der Sommerpause dem unten angehängten Gesetzesentwurf zustimmt, können auch schon im Ruhestand befindliche Beamte diese Zulage auf Anrechnung beantragen.