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Mitmachgewerkschaft

Die Vision der Mitmach­gewerkschaft

Die öffentlichen Rettungsdienste sollen Mitglied der DFeuG werden – wie realistisch ist das?

Auf dem vergangenen DFeuG-Gewerkschaftstag hat der Landesverband Schleswig-Holstein einen Antrag auf eine Satzungsänderung eingebracht. Ziel dieses Antrages:

Mitarbeiter*innen von öffentlichen Rettungsdiensten soll die Mitgliedschaft ermöglicht werden. Die geringe Anzahl der Gegenstimmen und die Enthaltungen sowie die vielen Anfragen zu diesem Thema motivieren aber dazu, diesen Antrag noch einmal zu erläutern, bevor auf dem nächsten Gewerkschaftstag erneut ein Antrag gestellt wird. Eines vorweg: Wir können das und wir sollten keine Angst vor diesem Schritt haben! Doch erst einmal sollte geklärt werden, wie es überhaupt zu diesem Antrag gekommen ist. Danach beschäftigen wir uns mit den Fakten zum Rettungsdienst und natürlich mit den Folgen des Antrages – sollte er positiv beschieden werden.

Der Antrag – wie kam es dazu?
Der Antrag wurde durch den Landesverband Schleswig-Holstein eingebracht, einem der kleineren Landesverbände in der DFeuG. Das Bundesland hat vier Berufsfeuerwehren – allesamt Leistungserbringer im Rettungsdienst. Und mittlerweile hat jede dieser Feuerwehren einige Tarifbeschäftigte im Rettungsdienst angestellt. Im übrigen Bundesland ist der Trend zur „Rekommunalisierung“ seit einigen Jahren zu beobachten. Neben den kreisfreien Städten, bei denen der Rettungsdienst über die Feuerwehren in kommunaler Trägerschaft ist, wird in allen Landkreisen der Weg für den kommunalen Rettungsdienst angestrebt oder schon beschritten. Mit der „Rettungsdienst Kooperation in Schleswig-Holstein – RKiSH“, einem Rettungsdienst in Trägerschaft von fünf Landkreisen, hat das Bundesland den größten kommunalen Rettungsdienst Deutschlands zu bieten – mit über 1.300 Mitarbeiter*innen. Zur Anwendung bei der RKiSH kommt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD-VKA). Aus der Mitarbeiterschaft des Unternehmens kommen seit einiger Zeit immer wieder Anfragen, ob die DFeuG nicht auch die Kolleg*innen gewerkschaftlich vertreten könne. Auch der Blick in die sozialen Medien zeigt: Die beiden großen etablierten Gewerkschaften verlieren im Rettungsdienst der Kommunen an Zuspruch. Das führte dann zur Frage der „Gleichbehandlung“.

Wir sind alle gleich – oder doch nicht?
Doch was unterscheidet den tarifbeschäftigten Rettungssanitäter bei der Feuerwehr in Lübeck oder die Notfallsanitäterin bei der Feuerwehr in Kiel von denen aus Elmshorn oder Husum? Die Antwort ist einfach: Für uns nichts. Die Expertise zur gewerkschaftlichen Vertretung ist vorhanden. Wir sind Ansprechpartner im Tarifrecht für den öffentlichen Dienst, für das Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst und für die Berufspolitik und die Interessenvertretung sowieso. Was uns hindert? Vereinfacht gesprochen: ein kleines Komma in der Satzung. Also wurde der Antrag erst auf Landes-, dann auf Bundesebene abgestimmt und schließlich beim Gewerkschaftstag gestellt. Und wir werden ihn erneut stellen. Er ist folgerichtig und auch für die Gewerkschaft an sich wichtig.

Der Rettungsdienst in Deutschland
Der Rettungsdienst ist nicht immer beliebt – besonders nicht bei den Berufsfeuerwehren. Die Frage nach dem „Warum“ wollen wir hier außen vorlassen. Aber so ungern wir es wohl hören mögen: Der Rettungsdienst ist die Kernaufgabe der Feuerwehren in Deutschland. Zumindest nach den nackten Zahlen. Nach den Statistiken des Deutschen Feuerwehrverbandes wurden durch die Feuerwehren im Jahr 2018 mehr als drei Millionen Einsätze im Rettungsdienst und Krankentransport abgearbeitet. Diesen stehen 546.503 Einsätze aus dem klassischen Feuerwehr-Spektrum gegenüber – inklusive Fehlalarme. Das zeigt deutlich, dass wir als Feuerwehrleute die Expertise zum Rettungsdienst haben. Er ist unsere Hauptaufgabe. Als Vergleich sei die Gesamtzahl der Rettungsdiensteinsätze für das Jahr gegenübergestellt: 16.369.290 – und das von allen Leistungserbringern zusammen. Aber wer sind diese Leistungserbringer im Rettungsdienst? Und wie ist überhaupt die Verteilung der Anteile?

An der Spitze der Leistungserbringer: das DRK
Der größte Leistungserbringer in Deutschland ist das Deutsche Rote Kreuz (DRK). Nach eigenen Angaben beschäftigt es etwa 25.000 Mitarbeiter*innen im Rettungsdienst, Ehrenamtliche nicht mitgezählt. Dicht auf liegen die kommunalen Leistungserbringer. Hierzu zählen auch die Feuerwehren oder die RKiSH, mit etwa 15 Prozent Marktanteil. Die kommunalen Arbeitgeber stellen ungefähr 10.000 Mitarbeiter*innen im Rettungsdienst. Allerdings werden die Berufsfeuerwehren nicht mitgezählt. Nach Angaben des Deutschen Feuerwehrverbandes stellen die Berufsfeuerwehren etwa 34.000 Kolleg*innen, knapp weniger die Werkfeuerwehren, die in der gesamten Statistik nicht berücksichtigt sind. Der Anteil der Werkfeuerwehren im öffentlichen Rettungsdienst ist marginal. Einen Anteil von zehn Prozent stellen die Johanniter-Unfall-Hilfe und sieben Prozent der Malteser Hilfsdienst. Als kirchliche Arbeitgeber gilt nicht nur ein anderes Arbeits- sondern auch ein anderes Tarifrecht. Ebenfalls sieben Prozent des Rettungsdienstes werden durch den Arbeiter-Samariter-Bund erbracht. Die privaten Rettungsdienste in Deutschland teilen sich ungefähr fünf Prozent des Marktes mit abnehmender Tendenz. Durch die Urteile des EUGH und der deutschen Gerichte werden den privaten Rettungsdiensten immer weniger Ausschreibungen für Rettungsdienstleistungen zufallen.

Was hat die DFeuG damit zu tun?
Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft ist die Fachgewerkschaft für die Kolleg*innen bei Berufs- und Werkfeuerwehren, den hauptamtlich Beschäftigten der Feuerwehren und Leitstellen sowie den Mitarbeitenden im Rettungsdienst der Feuerwehren. Kurzum: Die Gewerkschaft für die Kolleg*innen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Deutschland. Unser Organisationsgrad bei den Berufsfeuerwehren ist enorm. Wir wollen nicht nur Berufspolitik machen, sondern auch Tarifverträge abschließen und gemeinsam die Kolleg*innen unterstützen. Der Rettungsdienst ist der Anteil unserer Arbeit, der jedes Jahr kontinuierlich wächst und der den Löwenanteil der Einsätze der Berufsfeuerwehren und der Leitstellen ausmacht. Hier haben wir Expertise und Anspruch. Durch die Etablierung unserer AG Rettungsdienst zeigen wir, dass wir auch in diesem Themenfeld etwas zu sagen haben. Daher ist es nur konsequent, die Mitarbeitenden der öffentlichen Rettungsdienste in kommunaler Trägerschaft mitzunehmen und zu integrieren. Die Kolleg*innen wollen nicht nur „vertreten“ werden – sie wollen in großen Teilen auch selbst etwas bewegen.

Und genau hier ist unsere Stärke:
Die Mitmachgewerkschaft.

Geben wir den Kolleg*innen diese Chance und wir werden dadurch nur dazugewinnen. Jedes weitere Mitglied ist auch eine zusätzliche Möglichkeit, etwas zu bewegen. Gemessen an den Zahlen der Mitarbeitenden im Rettungsdienst, dem Organisationsgrad im Rettungsdienst und daran, dass jedes neue Mitglied auch jemand ist, der sich engagieren kann, ist diese Idee nicht nur sinnvoll, sondern auch machbar. Der Rettungsdienst ist vielerorts die Basis unserer Arbeit – und die DFeuG ist immer an der Basis!

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