Geschäftszeiten

Montag bis Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr

Erreichbarkeit Telefon

zu den Geschäftszeiten
+49 (0) 212 - 64 56 48 55

Erreichbarkeit Mail

zu den Geschäftszeiten
info@dfeug.de

Frag Lars

Frag Lars! Gewerkschaft, oder nicht?

Wie funktioniert eine Gewerkschaft eigentlich? Und wie kämpfen Mitglieder am effektivsten für ihre Forderungen? Diese und andere Fragen rund um die DFeuG beantwortet der 3. stellvertretende Bundesvorsitzende Lars Wieg ab jetzt in jeder Ausgabe. Die Rubrik “Frag Lars!” lebt von deinem Input. Was möchtest du wissen?

Hallo Lars, welche Frage wird dir als Vertreter der DFeuG am meisten gestellt?
Lars: Das ist die Frage, ob wir eine richtige Gewerkschaft sind und die Kolleg*innen wirksam vertreten können.

Warum ist das so wichtig?
Lars: Wenn sich die Kolleg*innen bei uns melden, sind sie entweder nicht organisiert oder mit ihrer jetzigen Gewerkschaft unzufrieden. Sie wollen ernst genommen und endlich richtig vertreten werden. Die größeren Gewerkschaften haben Angst vor der neuen Konkurrenz und verbreiten Unwahrheiten. Die Botschaft, die DFeuG sei keine richtige Gewerkschaft und könne nicht helfen, ist schlicht und einfach falsch. Vor allem in der Personalrats- bzw. Betriebsrats-Wahlkampfzeit wird die Behauptung verbreitet, wir hätten noch keine Tarifverträge abgeschlossen und das Bundesverfassungsgericht hätte uns die Tariffähigkeit abgesprochen. Das ist völliger Unsinn. Davon darf man sich nicht verunsichern lassen! 

Ist an den Vorwürfen denn was dran?
Lars: Eins nur vorweg: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist gar nicht zuständig bei der Prüfung, ob eine Gewerkschaft tariffähig ist oder nicht. Die rechtliche Überprüfung obliegt in Deutschland den Arbeitsgerichten und in der Letztinstanz dem Bundesarbeitsgericht. Ich nehme momentan berufsbegleitend an einem Verwaltungslehrgang teil und habe meine Staatsrechtsklausur im Prüfen einer Verfassungsbeschwerde erfolgreich hinter mich gebracht. In der Vorbereitung für die Prüfung lernt man, wie eine Verfassungsbeschwerde aufgebaut sein sollte und die einzelnen Schritte, die das BVerfG prüft, wenn eine Beschwerde eingeht. Ein Punkt ist die sogenannte Beschwerdebefugnis und im Gewerkschaftspeziellen die „unmittelbare und gegenwärtige Betroffenheit“ des Beschwerdeführers. Die Verfassungsrichter lehnten unsere Beschwerdebefugnis aus rein formellen Gründen ab, da wir zu diesem Zeitpunkt noch keinen Tarifabschluss hatten unduns zu diesem Zeitpunkt nicht in Tarifverhandlungen befanden. Wir waren also von den Regelungen des Tarifeinheitsgesetzes zu dem damaligen Zeitpunkt nicht betroffen. Das war aus der Sicht der Verfassungsrichter völlig korrekt. Unsere Verhandlungen zum Tarifvertrag am Hamburger Flughafen kamen ja erst später. Aus heutiger Sicht hätten wir uns das Geld und die Arbeit mit der Beschwerde sparen können. Das Fazit: Das BVerfG hat uns nicht die Tariffähigkeit abgesprochen, sondern nur gezeigt, das wir falsch lagen.

Erfüllt die DFeuG diese sechs Punkte? (Siehe roten Kasten unten)
Lars:
Punkt 1: Wir sind eine freie Vereinigung. Niemand hat unsere Gründungsmitglieder gezwungen, aus einem Interessenverband Feuerwehr eine Gewerkschaft zu gründen. Unsere Mitglieder entscheiden sich freiwillig, bei uns Mitglied zu werden und werden von niemandem zur Mitgliedschaft gezwungen.
Punkt 2: In unserer Satzung gibt es keine Begrenzung der „Lebenszeit“ unserer Gewerkschaft. Die DFeuG soll nachhaltig und langfristig in Deutschland als Fachgewerkschaft etabliert sein. Dazu gehören auch feste und leistungsfähige Strukturen. Mit der letzten Satzungsänderung ist genau das verfolgt worden. Es gibt jetzt Betriebsgruppen, Ortsgruppen und Stadtgruppen. Die Landesverbände wurden in Regionalverbände zusammengefasst, um die regionalen Netzwerke besser zu nutzen.

Was ist denn damit gemeint, dass eine Gewerkschaft unabhängig ist?
Lars: Damit meint die Rechtsprechung, dass eine Gewerkschaft finanziell personell und organisatorisch unabhängig von Dritten sein soll. Dass also weder der Staat, die Parteien, die Kirchen und auch nicht die Arbeitgeber oder Dienstherren auf unsere Organisation und auf unsere internen Entscheidungsprozesse Einfluss nehmen können. Das bedeutet, Arbeitgeber können in unserer Gewerkschaft kein Mitglied sein.

Zu Punkt 4: Unsere Gewerkschaftsorgane sind durch demokratische Wahlen legitimiert und dem Engagement des Einzelnen sind keine Grenzen gesetzt. Jedes Mitglied kann und soll sogar mitarbeiten. Dass wir tarifwillig sind, haben wir schon nachgewiesen: In Hamburg konnten wir einen Tarifvertrag am Flughafen abschließen. Momentan befinden wir uns mit den Flughäfen Dresden und Leipzig im Gespräch. Dort haben wir die tariflichen Forderungen der Kolleg*innen vor Ort in einer ersten Runde mit dem Arbeitgeber erörtert. Der letzte Punkt ist für mich das wichtigste Kriterium: die Durchsetzungsfähigkeit.

Was ist eigentlich eine Gewerkschaft?

Eine Gewerkschaft ist eine auf Dauer angelegte Vereinigung zur Interessenvertretung von abhängig beschäftigten Arbeitnehmern zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen. Dazu zählen auch Beamte. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen Kriterien erfüllt sein, um als tariffähige Gewerkschaft zu gelten.

Welche Kriterien sind das?

  1. Eine Gewerkschaft muss frei gebildet sein.
  2. Eine Gewerkschaft muss auf Dauer angelegt sein, also eine feste Struktur haben.
  3. Eine Gewerkschaft muss von anderen Verbänden und vor allem von der Arbeitgeberseite unabhängig sein.
  4. Eine Gewerkschaft muss nach den demokratischen Grundsätzen organisiert sein und als Aufgabe und Ziel haben, die Arbeitsbedingungen und Wirtschaftsbedingungen seiner Mitglieder zu wahren und zu fördern.
  5. Eine Gewerkschaft muss das Tarif- und Arbeitskampfrecht anerkennen und den Abschluss von Tarifverträgen anstreben, das heißt „tarifwillig“ sein.
  6. Eine Gewerkschaft muss „sozial, mächtig“ und „durchsetzungsstark“ sein. Die Bereitschaft zum Streik ist dafür nicht unbedingt erforderlich – wohl aber die Fähigkeit, wirksam Druck auf die Arbeitgeberseite auszuüben und ihr tarifvertragliche Zugeständnisse abzutrotzen.
Nach oben scrollen