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Alimentation

Rechtswidrige Alimentation in Hamburg

Zum Thema rechtswidrige Alimentation kannst Du Deine Ansprüche für 2023 geltend machen!

  • soweit Du nicht von der Kanzlei von Herrn von Harten vertreten wirst. Hier werden die Ansprüche durch die Mandatserteilung „automatisch“ geltend gemacht.
  • wenn Du Dich von einer anderen Kanzlei vertreten lässt, klär bitte ab, inwieweit Deine Ansprüche für das Jahr 2023 geltend gemacht wurden bzw. werden.
  • falls Du noch keinen Antrag gestellt haben solltest, wende Dich bitte an hh-alimentation@dfeug.de

Diese Ansprüche für 2023 und weitere Jahre in der Zukunft sind nämlich bisher nicht im gerade angelaufenen Gerichtsverfahren in Hamburg erfasst. Dort geht es um Ansprüche aus den Jahren 2020 und früher.

Ausführungshinweis: Wenn Du Deine Ansprüche für 2023 geltend machen möchtest, schicke bitte den beiliegenden Vordruck an das Personalamt in Hamburg.

Denk daran, Dein Schreiben zu datieren. Es muss bis zum 31. Dezember 2023 beim Personalamt eingehen. Schicke Dein Schreiben per Einwurfeinschreiben oder gib es persönlich beim Personalamt ab. Wenn Du es persönlich abgibst, nimm bitte eine Kopie Deines Schreibens mit und lasse Dir darauf den Empfang (mit Datum) quittieren. Bewahre den Zugangsbeweis (durch Einwurfeinschreiben oder per persönlicher Überbringung) gut auf. Sollte es hier in Zukunft zu einem Verfahren kommen, musst Du diesen Beweis vorlegen.

V.i.S.d.P. DFeuG LV Hamburg
hh.dfeug.de

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