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Alimentation

Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist die Besoldung der Beamtinnen und Beamten noch längst nicht verfassungsgemäß. Hier sind allerdings schon konkrete Pläne für eine Änderung der Besoldung bekannt gegeben worden. Die Eckpunkte dazu:

  • Die jeweils ersten Erfahrungsstufen der A-Besoldung sowie der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 werden um 3 % erhöht, die jeweils zweiten Erfahrungsstufen um 2 %, alle anderen Erfahrungsstufen steigen um 1 % („3,2,1-Modell“). Dies wirkt sich auch entsprechend auf die Versorgung aus.
  • Die Prozentsätze der jährlichen Sonderzahlung werden von 38,001 %, 33,300 % und 29,382 % auf 40 % in A 1 bis A 9, 35 % in A 10 bis A 12 und 30 % ab A 13 erhöht („Glättung der Sonderzahlung“). Dies wirkt als soziale Komponente und gilt auch für die Versorgung.
  • Der Kinderzuschlag wird von 124,06 EUR auf 175 EUR je Kind erhöht (zuzüglich 60 EUR in A 4, 55 EUR in A 5 und 40 EUR in A 6).
  • Es wird ein einheitlicher Betrag für dritte und weitere Kinder geschaffen (bisher abhängig von der Besoldungsstufe, die bisherige Erlassregelung wird abgelöst).
  • Der Sonderbetrag der Sonderzahlung wird von 25,56 EUR je Kind auf 300 EUR je Kind erhöht.
  • Es wird künftig bei der Prüfung der amtsangemessenen Alimentation von einem mitverdienenden Ehepartner (6.240 EUR/ Jahr) ausgegangen und ein „Familienergänzungszuschlag eingeführt werden
  • Der aktuelle Tarifabschluss soll auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden.

Diese Änderungen treten allerdings nicht im Jahr 2023 in Kraft. Daher empfehlen wir euch, schnellstmöglich eine Geltendmachung eurer Ansprüche zu stellen. Nutzt hierbei gerne den Vordruck im Anhang.

V.i.S.d.P. DFeuG RV Küste

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