Geschäftszeiten

Montag bis Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr

Erreichbarkeit Telefon

zu den Geschäftszeiten
+49 (0) 212 - 64 56 48 55

Erreichbarkeit Mail

zu den Geschäftszeiten
info@dfeug.de

Wahlprüfstein der SPD

In Vorbereitung auf die Wahl am 14.05.2023 zur 21. Bürgerschaft der Freien Hansestadt Bremen

Vor der Wahl hat die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft, LV Bremen einige Wahlprüfsteine aufgestellt. Die SPD hat darauf wie folgt reagiert und ist mit der Veröffentlichung einverstanden.

Hier die Antworten der SPD Landesverband Bremen in kursiv abgebildet.
  1. Die Ausrichtung der Feuerwehr Bremen nach den Richtlinien der AGBF (10 Funktionen in 8 Minuten) ist nicht vorgesehen. Stattdessen ist in dem Bremen geregelt, dass 8 Funktionen in 10 Minuten Fahrzeit an der Einsatzstelle eintreffen. Sind Sie für die Verbesserung des Schutzziels in Bremen?

Position der SPD LAND BREMEN:
Wir wollen zunächst die Erfüllung des Schutzziels nach dem für Bremen gültigen Brandschutzbedarfsplan durch massive Einstellungen weiter erhöhen.

  1. In Bremen gilt das Schutzziel, dass 8 Funktionen in 10 Minuten Fahrzeit an der Einsatzstelle eintreffen. In den Jahren 2019 – 2022 wurden durchschnittlich an 241 Tagen diese Mindeststärke nicht erreicht. Wird es mit Ihnen einen ausreichenden Aufwuchs des Personals bei der Feuerwehr Bremen geben?

Position der SPD LAND BREMEN:
Wir setzen uns für einen personellen Aufwuchs bei den Feuerwehren im Land Bremen ein. Dafür wollen wir insgesamt perspektivisch 860 Brandschützer*innen in Bremen und 283 Brandschützer*innen in Bremerhaven einstellen.
Zur Vermeidung von Unterschreitungen bedarf es zusätzlich aber auch neuer Maßnahmen zur Personalsteuerung, um die Varianz der Tagesstärke bei der Feuerwehr zu minimieren.

  1. Eine zunehmende Belastung und Respektlosigkeit im Einsatzdienst, die Veränderung der Dienstpläne und die Aussicht auf eine unattraktive Laufbahn sind wenig werbewirksam. Welche Maßnahmen werden Sie umsetzen, um die Attraktivität zur Ergreifung einer Ausbildung bei der Feuerwehr zu erhöhen?

Position der SPD LAND BREMEN:
Durch die hohe Aufgabenvielfalt, angefangen von der Brandbekämpfung, über die technische Hilfeleistung, den Rettungsdienst bis hin zur Tätigkeit in der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle, sind die vielen verschiedenen Tätigkeitsfelder bei der Feuerwehr Bremen grundsätzlich sehr attraktiv. Dazu wollen wir auch die Freiwilligen- und Jugendfeuerwehren stärken und eine bessere Verknüpfung ermöglichen, indem wir eine mehrsprachige Zukunftskampagne zur Erhöhung der Bewerbungszahlen und des Interesses aufsetzen. Dazu wollen wir die Anerkennung bereits vorhandener Vorausbildungen und fachlicher Sachkenntnisse vorantreiben und vereinfachen.
Neben den Rahmenbedingungen für ansprechende Nachwuchsgewinnungsprozesse spielt auch die Ausbildungsvergütung eine entscheidende Rolle bei der Berufswahl. Daher wollen wir das Einstiegsamt bei der Feuerwehr auf A8 anheben.

  1. Als Grundlage für den Feuerwehrberuf wird eine für den Feuerwehrdienst förderliche Ausbildung verlangt, in der Regel eine handwerkliche Ausbildung. Fachkräfte werden gesucht und gut bezahlt, die Anwärterbezüge erscheinen dahingehend unattraktiv. Wie stehen Sie zur Erhöhung der Anwärterbezüge?

Position der SPD LAND BREMEN:
Die Ausbildung zum/zur Brandmeister/in ist eine anspruchsvolle Ausbildung, die auch viel Zeit in Anspruch nimmt. Die Anwärterbezüge wollen wir daher von derzeit 50 % auf 70 % erhöhen, damit eine Ausbildung auch weiterhin finanziell konkurrenzfähig bleibt.

  1. Nach der Laufbahnprüfung sind Zusatzqualifikationen möglich. Notfallsanitäter:in, Einsatzsachbearbeiter:in in der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle, Fachausbilder:in an der Fw-Schule, u. A. Dies bedeutet mehr Arbeit, bzw. weniger Geld. Wie stehen Sie zu einer Ausgestaltung von Erschwerniszulagen?

Position der SPD LAND BREMEN:
Wir setzen uns auf Bundesebene für einen höheren Tarif und eine kürzere Lebensarbeitszeit für Notfallsanitäter*innen bei den Angestellten im Rettungsdienst bei der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen ein.
Über die weitere Ausgestaltung von bestehenden und neu zu entwickelnden Zulagen und das Besoldungsgefüge insgesamt wollen wir mit den Gewerkschaften im Gespräch bleiben.

  1. Die Laufbahn von Feuerwehrbeamtin/en deckt eine Vielzahl von Qualifikationen ab. Die Berufsgruppe der Feuerwehr lässt sich nicht über die übliche Besoldungsstruktur darstellen. Eine angepasste Vergütung ist notwendig. Sind Sie bereit, über eine Laufbahn/Besoldungsstruktur Feuerwehr zu sprechen?

Position der SPD LAND BREMEN:
Die Ausbildung zur/zum Brandmeister*in ist eine anspruchsvolle Ausbildung, die jedoch gerade finanziell nicht auskömmlich ist. Daher möchten wir die Eingangsbesoldung der Feuerwehr auf A8 anheben. Darüber hinaus möchten wir den Anwärterzuschlag von 50 % auf 70 % erhöhen, um die Vielzahl der Qualifikationen abzudecken. Dazu finden wir, dass auch eine entsprechende Wertschätzung nach Ende der Dienstzeit notwendig ist. Dafür wollen wir die Feuerwehrzulage ruhegehaltsfähig machen.

  1. Beamt:innen haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG. Im Hinblick auf die Entscheidungen des BVerfGE ist die gewährte Besoldung in Bremen nicht amtsangemessen und damit verfassungswidrig. Wie stehen Sie zu dem Thema?

Position der SPD LAND BREMEN:
Wie oben beschrieben, wollen wir mit verschiedenen Maßnahmen die Besoldung der Feuerwehr steigern.

  1. Feuerwehrleute kommen während ihres Dienstes oftmals in extreme Einsatzsituationen. Rettungsdienst, technischen Hilfeleistung oder Löschdienst, immer wieder werden sie besonderen, nicht nur körperlich spürbaren Belastungen ausgesetzt. Wie stehen Sie zur Anerkennung von PTBS bei Feuerwehrleuten?

Position der SPD LAND BREMEN:
Einsätze von Feuerwehrkolleg*innen stehen oftmals nicht nur unter dem Aspekt einer körperlichen Belastung. Mit dem Erlebten verbleiben die am Einsatz Beteiligten dann leider bisher oftmals allein. Daher möchten wir gerne die Verarbeitung von psychischen Belastungen als festen Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements bei der Feuerwehr integrieren. Die Aufarbeitung der Einsätze auch unter der psychischen Komponente ist unter Präventionsaspekten unerlässlich. Bezüglich der Anerkennung von PTBS als Berufserkrankung werden wir prüfen, ob dies sachgerecht wäre.

  1. Wird die Feuerwehrdiensttauglichkeit nicht mehr erreicht, wird der Status einer/s Feuerwehrbeamtin/en nicht mehr gewährt. Ungeachtet der geleisteten Dienstjahre. Welche Regelung für durch den Einsatzdienst dauerhaft erkrankte/dienst eingeschränkte Feuerwehrleute halten Sie für würdig und umsetzbar?

Position der SPD LAND BREMEN:
Wir halten die bisherige Abstimmung zwischen der Feuerwehr Bremen, dem Personalrat der Feuerwehr Bremen, dem Gesundheitsamt Bremen und dem Senator für Inneres, für angemessen. Nach dieser werden Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte, die nicht mehr atemschutzgerätetauglich sind und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei Eignung nach einer Unterweisungszeit in die Laufbahn der Fachrichtung Allgemeine Dienste überführt. Beamtinnen über 50 verbleiben in der Laufbahn der Fachrichtung Feuerwehr und werden bei der Feuerwehr Bremen im Innendienst beschäftigt. Den lebensälteren Beamtinnen, die langjährig Dienst im feuerwehrtechnischen Dienst geleistet haben, soll eine weitere Unterweisungszeit, in der verschiedene Fortbildungen zu absolvieren sind und in den Kolleg*innen Aufgaben der neuen Laufbahn übertragen werden sowie eine anschließende Überführung in eine andere Laufbahn nicht zugemutet werden.

  1. Feuerwehrleute haben gegenüber der übrigen Bevölkerung ein bis zu 30 % höheres Risiko, an Krebs zu erkranken. Dies ist mittlerweile durch zahlreiche internationale Studien bewiesen. Wie stehen Sie zur Anerkennung von Berufskrankheiten, wie PTBS und Krebs bei Feuerwehrleuten?

Position der SPD LAND BREMEN:
Mit im Beruf erlittenen Schäden und Krankheiten dürfen die Betroffenen nicht alleine gelassen werden! Ganz wichtig ist hier auch die formelle Anerkennung als Berufskrankheit. Wir setzen uns hier vehement für eine ganzheitliche Lösung auf Bundesebene ein.
Feuerwehrbeamte haben einen Anspruch auf Dienstunfallfürsorge, wenn eine Krankheit zugezogen wird und dies einem Dienstunfall gleichzustellen ist. Dabei muss es sich um eine Krankheit handeln, die in der Berufskrankheiten-Verordnung in der im Zeitpunkt der Erkrankung geltenden Fassung aufgeführt ist. Die Beamtin/der Beamte muss nach der Art ihres/seines Dienstes einer besonderen Erkrankungsgefahr ausgesetzt sein und es muss ausgeschlossen sein, dass die Beamtin/der Beamte sich die Krankheit außerhalb des Dienstes zugezogen hat. Außerdem muss der Dienstunfall bzw. die Erkrankung dem Dienstherrn rechtzeitig angezeigt werden.
Die notwendige medizinische Versorgung erfolgt darüber hinaus selbstverständlich im Rahmen der Freien Heilfürsorge, für die wir weiterhin einstehen.

Deine Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft
V.i.S.d.P. DFeuG Landesverband Bremen

Nach oben scrollen