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Wahlprüfstein CDU

In Vorbereitung auf die Wahl am 14.05.2023 zur 21. Bürgerschaft der Freien Hansestadt Bremen

Vor der Wahl hat die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft, LV Bremen einige Wahlprüfsteine aufgestellt. Die CDU hat darauf wie folgt reagiert und ist mit der Veröffentlichung einverstanden.

Hier die Antworten der CDU, Landesverband Bremen in kursiv abgebildet.
  1. Die Ausrichtung der Feuerwehr Bremen nach den Richtlinien der AGBF (10 Funktionen in 8 Minuten) ist nicht vorgesehen. Stattdessen ist in dem Bremen geregelt, dass 8 Funktionen in 10 Minuten Fahrzeit an der Einsatzstelle eintreffen. Sind Sie für die Verbesserung des Schutzziels in Bremen?

Bremen bleibt seit Jahren hinter den bundesweit geltenden Regelungen zum Schutzziel zurück. Selbst die niedrigeren selbst gesteckten Ziele werden bei Weitem nicht immer erreicht. Die Notwendigkeit eines angemessenen Schutzziels steht für die Bremer CDU außer Frage. Für die Sicherheit aller Bremer ist es von großer Bedeutung, dass die Feuerwehr innerhalb kürzester Zeit an den Einsatzorten sein kann, um dort Feuer zu löschen und Leben zu retten. Wir werden den anhaltenden Personalengpass abbauen, um verlässlich überall in Bremen binnen höchstens 10 Minuten mit 8 Einsatzkräften, mit einem Hilfeleistungslöschfahrzeug und einer Drehleiter vor Ort zu sein. Perspektivisch wollen wir die Schutzzielbestimmung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren anstreben (8 Minuten mit 10 Einsatzkräften). Innerhalb der zusätzlichen zwei Minuten kann ein Brand schon viel weiter fortgeschritten sein und ist damit schwerer zu bekämpfen.

  1. In Bremen gilt das Schutzziel, dass 8 Funktionen in 10 Minuten Fahrzeit an der Einsatzstelle eintreffen. In den Jahren 2019 – 2022 wurden durchschnittlich an 241 Tagen diese Mindeststärke nicht erreicht. Wird es mit Ihnen einen ausreichenden Aufwuchs des Personals bei der Feuerwehr Bremen geben?

Der Bremer CDU ist die ausreichende personelle Ausstattung der Feuerwehr sehr wichtig, weil diese eine gesamtgesellschaftlich wichtige Aufgabe erfüllt und rund um die Uhr in der Lage sein muss, mit genügend Einsatzkräften ausrücken zu können. Wir werden den anhaltenden Personalengpass durch einen erheblichen Personalaufwuchs mit einer angemessenen Mitarbeiterzahl, die sich an den Bedarfen und zukünftigen Herausforderungen orientiert, abbauen, um verlässlich das angestrebte Schutzziel zu erreichen.

  1. Eine zunehmende Belastung und Respektlosigkeit im Einsatzdienst, die Veränderung der Dienstpläne und die Aussicht auf eine unattraktive Laufbahn sind wenig werbewirksam. Welche Maßnahmen werden Sie umsetzen, um die Attraktivität zur Ergreifung einer Ausbildung bei der Feuerwehr zu erhöhen?

Wir als CDU haben ein Grundvertrauen in unsere Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte und stärken den Einsatzkräften den Rücken und werden sie konsequent vor Angriffen jeglicher Art schützen. Einsatzkräfte verdienen größten Respekt und unser Vertrauen. Wir wollen die Deeskalations- und Selbstverteidigungsfähigkeit für entsprechende Aus- und Fortbildung stärken. Durch
regelmäßige Blaulichttage, auch in Schulen, informieren wir über die Arbeit der Helfer und schaffen so mehr Verständnis. Eine einsatzbereite Feuerwehr braucht eine gute Ausbildung, moderne Feuerwachen und Gerät auf der Höhe der Zeit. Wir werden die Feuerwehrschule in Bremen grundlegend sanieren, personell verstärken und für alle Ausbildungsmodule die notwendigen Geräte und Räumlichkeiten bereitstellen. Mit einem Sofortprogramm zur Abarbeitung des Investitionsstaus bei der Feuerwehr Bremen werden wir vor allem neue Fahrzeuge anschaffen, dringend notwendige Gebäudesanierungen durchführen und den Standard bei der in den letzten Jahren neu angeschafften Persönlichen Schutzausrüstung hochhalten. Wir werden den anhaltenden Personalengpass abbauen. Außerdem wollen wir ein Personalentwicklungskonzept erarbeiten, dass den Feuerwehrleuten auch Perspektiven für die Zukunft aufzeigt. Eine angemessene Alimentation werden wir insbesondere durch eine zeitnahe und inhaltsgleiche Übernahme der Tarifergebnisse der Tarifgemeinschaft der Länder für die Beamtinnen und Beamten sicherstellen. Zudem streben wir die Zahlung einer steuerfreien Inflationszulage bis Ende 2024 an. Thema: Die Anpassung von Besoldung und Zulagen.

  1. Als Grundlage für den Feuerwehrberuf wird eine für den Feuerwehrdienst förderliche Ausbildung verlangt, in der Regel eine handwerkliche Ausbildung. Fachkräfte werden gesucht und gut bezahlt, die Anwärterbezüge erscheinen dahingehend unattraktiv. Wie stehen Sie zur Erhöhung der Anwärterbezüge?

Wir sehen die Notwendigkeit für eine Anpassung der Anwärterbezüge. Um den Beruf der Feuerwehrfrau und des Feuerwehrmannes attraktiv zu halten und auch entsprechend ihrer Arbeitsbelastung und den gestiegenen Anforderungen zu entlohnen, hält die Bremer CDU eine Anpassung der Besoldung und Zulagen generell für geboten. Wir planen daher ein Personalentwicklungskonzept mit Veränderungen des Stellenplans.

  1. Nach der Laufbahnprüfung sind Zusatzqualifikationen möglich. Notfallsanitäter:in, Einsatzsachbearbeiter:in in der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle, Fachausbilder:in an der Fw-Schule, u. A. Dies bedeutet mehr Arbeit, bzw. weniger Geld. Wie stehen Sie zu einer Ausgestaltung von Erschwerniszulagen?

Wir sind grundsätzlich dafür, Anreize zu setzen, um auch Zusatzqualifikationen und Sonderaufgaben für die Beschäftigten attraktiv zu gestalten. Dies muss nicht zwingend mit einer Erschwerniszulage umgesetzt werden, sondern kann auch mit Freizeitausgleich, schnelleren Beförderungsaussichten oder sonstigen Kompensationsleistungen erfolgen. All diese Aspekte wollen wir im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes berücksichtigen.

  1. Die Laufbahn von Feuerwehrbeamtin/en deckt eine Vielzahl von Qualifikationen ab. Die Berufsgruppe der Feuerwehr lässt sich nicht über die übliche Besoldungsstruktur darstellen. Eine angepasste Vergütung ist notwendig. Sind Sie bereit, über eine Laufbahn/Besoldungsstruktur Feuerwehr zu sprechen?

Wir sind selbstverständlich bereit über eine solche Laufbahn Feuerwehr nachzudenken und entsprechende Gespräche zu führen. Wir halten grundsätzlich eine Reform der Besoldungsstruktur, des Zulagenwesens und der Beförderungsmöglichkeiten für dringend geboten, um den Feuerwehrleuten eine angemessene Entlohnung für ihre harte und anspruchsvolle Arbeit zu bieten und den Feuerwehrberuf auch für den Nachwuchs attraktiv zu halten und Zukunftsperspektiven zu geben.

  1. Beamt:innen haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG. Im Hinblick auf die Entscheidungen des BVerfGE ist die gewährte Besoldung in Bremen nicht amtsangemessen und damit verfassungswidrig. Wie stehen Sie zu dem Thema?

Das Bundesverfassungsgericht stärkt in seinem Beschluss aus 2020 noch einmal die Bedeutung des zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählenden Alimentationsprinzips. Danach sind die Dienstherren verpflichtet, Richter und Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren. Sie müssen ihnen einen Lebensunterhalt gewähren, der ihrem Dienstrang und der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung angemessen ist und der Entwicklung des allgemeinen Lebensstandards entspricht. Beamte sollten nicht dazu gezwungen sein, den Rechtsweg zu beschreiten, um eine angemessene Besoldung durchzusetzen. Wir setzen uns daher für die amtsangemessene Besoldung ein.
Thema: Anerkennung von Feuerkrebs und posttraumatisches Belastungssyndrom.

  1. Feuerwehrleute kommen während ihres Dienstes oftmals in extreme Einsatzsituationen. Rettungsdienst, technischen Hilfeleistung oder Löschdienst, immer wieder werden sie besonderen, nicht nur körperlich spürbaren Belastungen ausgesetzt. Wie stehen Sie zur Anerkennung von PTBS bei Feuerwehrleuten?

Extreme Einsatzsituationen bei der Arbeit können auch bei Feuerwehrleuten zu posttraumatischen Belastungsstörungen führen. Hinsichtlich der Anerkennung als Dienstunfall halten wir die aktuelle Regelung in § 34 Absatz 6 Bremisches Beamtenversorgungsgesetz für angemessen und ausreichend.

  1. Wird die Feuerwehrdiensttauglichkeit nicht mehr erreicht, wird der Status einer/s Feuerwehrbeamtin/en nicht mehr gewährt. Ungeachtet der geleisteten Dienstjahre. Welche Regelung für durch den Einsatzdienst dauerhaft erkrankte/dienst eingeschränkte Feuerwehrleute halten Sie für würdig und umsetzbar?

Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich um erkrankte bzw. diensteingeschränkte Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes weiterhin gekümmert wird und für einen adäquaten Einsatz entweder innerhalb der Feuerwehr oder einer anderen Behörde gesorgt wird. Dieser Wechsel darf keinen Gehaltsverlust nach sich ziehen und es muss auf die Fähigkeiten und die möglichen Beeinträchtigungen des Betroffenen geachtet werden. Dies sind wir den Einsatzkräften schon aufgrund ihrer Tätigkeit für den Staat schuldig.

  1. Feuerwehrleute haben gegenüber der übrigen Bevölkerung ein bis zu 30 % höheres Risiko, an Krebs zu erkranken. Dies ist mittlerweile durch zahlreiche internationale Studien bewiesen. Wie stehen Sie zur Anerkennung von Berufskrankheiten, wie PTBS und Krebs bei Feuerwehrleuten?

Grundlage für die Anerkennung von Krankheiten als Berufskrankheit ist die Arbeit des weisungsunabhängigen ärztlichen Sachverständigenbeirats „Berufskrankheiten“. Dieser konnte bisher weder für Krebs noch für PTBS eine allgemeine Anerkennung als Berufskrankheit aussprechen. Deshalb erachten wir es für wichtig, auch weiterhin nach den Ursachen für PTBS und Krebserkrankungen zu forschen, um einen zweifelsfreien Nachweis erbringen zu können.

Deine Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft
V.i.S.d.P. DFeuG Landesverband Bremen

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