In Vorbereitung auf die Wahl am 14.05.2023 zur 21. Bürgerschaft der Freien Hansestadt Bremen
Vor der Wahl hat die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft, LV Bremen einige Wahlprüfsteine aufgestellt. “Bündnis 90-Die Grünen” hat darauf wie folgt reagiert und ist mit der Veröffentlichung einverstanden.
Hier die Antworten vom Bündnis 90-Die Grünen, Landesverband Bremen in kursiv abgebildet.
- Die Ausrichtung der Feuerwehr Bremen nach den Richtlinien der AGBF (10 Funktionen in 8 Minuten) ist nicht vorgesehen. Stattdessen ist in dem Bremen geregelt, dass 8 Funktionen in 10 Minuten Fahrzeit an der Einsatzstelle eintreffen. Sind Sie für die Verbesserung des Schutzziels in Bremen?
Ja, wir bekennen uns klar zum AGBF-Standard. Jedoch wollen wir nicht einfach ein Schutzziel formulieren, das in der Realität aufgrund von Zahl und Lage der Wachen gar nicht einzuhalten ist. Unser Wahlprogramm sieht daher vor, auch die nötigen Voraussetzungen zu schaffen: „Wenn es brennt, muss die Feuerwehr innerhalb von höchstens acht Minuten Fahrzeit mit zehn Feuerwehrleuten vor Ort sein. Damit das in allen Stadtteilen gelingt, braucht es mehr Feuerwachen. Wir wollen den Bau einer neuen Feuerwache im Bremer Süden für die Ortsteile Habenhausen, Kattenturm, Kattenesch und Arsten. Die Bennigsenwache wollen wir erhalten, um das Acht-Minuten-Ziel in der Östlichen Vorstadt, in Schwachhausen und in Hastedt nicht zu gefährden.“
- In Bremen gilt das Schutzziel, dass 8 Funktionen in 10 Minuten Fahrzeit an der Einsatzstelle eintreffen. In den Jahren 2019 – 2022 wurden durchschnittlich an 241 Tagen diese Mindeststärke nicht erreicht. Wird es mit Ihnen einen ausreichenden Aufwuchs des Personals bei der Feuerwehr Bremen geben?
Ja, wir wollen die Ausbildungskapazitäten in den kommenden Jahren ausschöpfen, um sukzessive einen deutlichen personellen Aufwuchs zu erreichen.
- Eine zunehmende Belastung und Respektlosigkeit im Einsatzdienst, die Veränderung der Dienstpläne und die Aussicht auf eine unattraktive Laufbahn sind wenig werbewirksam. Welche Maßnahmen werden Sie umsetzen, um die Attraktivität zur Ergreifung einer Ausbildung bei der Feuerwehr zu erhöhen?
Wir setzen uns neben einer angemessenen Besoldung auch für familienfreundliche Arbeitszeitmodelle, geringere Arbeitsbelastung, gute Fortbildungsmöglichkeiten und modern ausgestattete Arbeitsmittel ein. Um die Personalsituation zu entlasten, befürworten wir z. B. Reformen bei der Notfallversorgung. Aus unserer Sicht hat sich die bestehende Trennung zwischen der kaum bekannten Rufnummer 116117 für den kassenärztlichen Notdienst und der Notrufnummer 112 nicht bewährt. Es gibt zu viele Anrufe bei der 112 ohne lebensbedrohliche Anlässe und dadurch unnötige Rettungsdienst-Einsätze. Deshalb schlagen wir eine einheitliche Anlaufstelle mit zentraler Telefonnummer vor, die eine professionelle Ersteinschätzung vornimmt und die Patient*innen dorthin weiterleitet, wo sie am besten behandelt werden können. Wir möchten auch an möglichst allen Bremer Notaufnahmen sogenannte Portalpraxen einrichten, um die Notaufnahmen zu entlasten. Dadurch wird auch der Rettungsdienst seltener als Krankentransport missbraucht.
- Als Grundlage für den Feuerwehrberuf wird eine für den Feuerwehrdienst förderliche Ausbildung verlangt, in der Regel eine handwerkliche Ausbildung. Fachkräfte werden gesucht und gut bezahlt, die Anwärterbezüge erscheinen dahingehend unattraktiv. Wie stehen Sie zur Erhöhung der Anwärterbezüge?
Das Einstiegsamt bei der Feuerwehr kann nicht losgelöst vom Gesamtbesoldungsgefüge in Bremen geändert werden. Dementsprechend müsste eine generelle Erhöhung des Einstiegsamts von A7 auf A8 für sämtliche Beamt*innen erfolgen. In der gegenwärtigen Haushaltslage Bremens ist eine solche Reform finanziell leider nicht darstellbar.
- Nach der Laufbahnprüfung sind Zusatzqualifikationen möglich. Notfallsanitäter:in, Einsatzsachbearbeiter:in in der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle, Fachausbilder:in an der Fw-Schule, u. A. Dies bedeutet mehr Arbeit, bzw. weniger Geld. Wie stehen Sie zu einer Ausgestaltung von Erschwerniszulagen?
Niemand kann leugnen, dass der Dienst bei der Feuerwehr hauptamtlich wie ehrenamtlich schwierig und belastend sein kann. Die Anpassung von Zulagen muss regelmäßig überprüft werden, in der Sache und in der Höhe. Vor dem Hintergrund der Transparenz und Gerechtigkeit sollte hierbei jedoch darauf geachtet werden, dass nicht zu viele Sonderregelungen nebeneinander existieren. Einer Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeivollzugs-, Feuerwehr– und Justizvollzugszulage stehen wir offen gegenüber.
- Die Laufbahn von Feuerwehrbeamtin/en deckt eine Vielzahl von Qualifikationen ab. Die Berufsgruppe der Feuerwehr lässt sich nicht über die übliche Besoldungsstruktur darstellen. Eine angepasste Vergütung ist notwendig. Sind Sie bereit, über eine Laufbahn/Besoldungsstruktur Feuerwehr zu sprechen?
Der Einführung einer Laufbahn/Besoldungsstruktur Feuerwehr stehen wir skeptisch gegenüber. Wir sehen den öffentlichen Dienst als Ganzes und wollen möglichst einheitliche Regelungen für alle Beamtinnen und Beamten beibehalten.
- Beamt:innen haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG. Im Hinblick auf die Entscheidungen des BVerfGE ist die gewährte Besoldung in Bremen nicht amtsangemessen und damit verfassungswidrig. Wie stehen Sie zu dem Thema?
Wir unterstützen grundsätzlich die Fortentwicklung der Alimentation unter Berücksichtigung der Vorgaben zur Einhaltung eines Mindestabstands zur sozialen Grundsicherung und zur Gewährleistung einer ausreichenden Alimentation von Beamtinnen und Beamten, die Familie mit Kindern haben. Mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, das am 1. Dezember 2022 in Kraft getreten ist, wurde die Beamtenbesoldung für alle erhöht. Die beschlossenen Maßnahmen stärken, gemeinsam mit den Änderungen in der Beihilfe, insbesondere die unteren Einkommensgruppen sowie die Einkommen kinderreicher Familien. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus den Beschlüssen vom 4. Mai 2020 wurden somit umgesetzt.
- Feuerwehrleute kommen während ihres Dienstes oftmals in extreme Einsatzsituationen. Rettungsdienst, technischen Hilfeleistung oder Löschdienst, immer wieder werden sie besonderen, nicht nur körperlich spürbaren Belastungen ausgesetzt. Wie stehen Sie zur Anerkennung von PTBS bei Feuerwehrleuten?
Wir sind der Auffassung, dass die Auswirkungen von anhaltenden psychischen Belastungen in der Arbeitswelt auf die Gesundheit noch immer massiv unterschätzt werden. Aus diesem Grund fordern wir eine stärkere Berücksichtigung psychosozialer Faktoren im Rahmen der Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen. Die Gefahr von Erkrankungen, die durch psychosoziale Faktoren wie beispielsweise die Bewältigung von Katastrophen oder schweren Unfällen verursacht werden, sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da sie in der Tat schwerwiegende Folgen wie PTBS haben können.
Insbesondere befürworten wir eine Vereinfachung der Beweislast bei der Anerkennung von Berufskrankheiten durch die Änderung von § 9 Abs. 3 SGB VII. Mit einer Umkehrung der Beweislast könnte bei einer Erkrankung an einer Berufskrankheit zunächst immer eine berufliche Ursache angenommen werden, wenn der Arbeitgeber nicht belegen kann, dass die Erkrankung nicht durch berufliche Faktoren verursacht wurde.
- Wird die Feuerwehrdiensttauglichkeit nicht mehr erreicht, wird der Status einer/s Feuerwehrbeamtin/en nicht mehr gewährt. Ungeachtet der geleisteten Dienstjahre. Welche Regelung für durch den Einsatzdienst dauerhaft erkrankte/dienst eingeschränkte Feuerwehrleute halten Sie für würdig und umsetzbar?
Für durch den Einsatzdienst dauerhaft erkrankte/dienst eingeschränkte Feuerwehrleute (und Polizist*innen) werden aktuell Verwendungen beim Senator für Inneres geprüft.
- Feuerwehrleute haben gegenüber der übrigen Bevölkerung ein bis zu 30 % höheres Risiko, an Krebs zu erkranken. Dies ist mittlerweile durch zahlreiche internationale Studien bewiesen. Wie stehen Sie zur Anerkennung von Berufskrankheiten, wie PTBS und Krebs bei Feuerwehrleuten?
Zu PTBS verweisen wir auf die Antwort auf Frage 8. Hinsichtlich Feuerkrebs enthält unser Wahlprogramm eine ganz klare Aussage: „Zudem machen wir uns weiterhin für die Anerkennung von Feuerkrebs als Berufskrankheit stark. Da Krebs im Feuerwehrberuf häufig auftritt und zu Berufsunfähigkeit führt, müssen Feuerwehrleute hier besser geschützt sein.“ Auf Initiative der Koalitionsfraktionen hat die Bürgerschaft vor drei Jahren einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Deine Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft
V.i.S.d.P. DFeuG Landesverband Bremen