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Ruhegehaltsfähigkeit der Zulagen – Nicht für die Feuerwehr?

Der Schleswig-Holsteinische Landtag berät am Freitag, den 02.09.2022 über einen Antrag
der Fraktionen der FDP und der SPD mit dem Titel „Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit“ (Drucksache 20/117). Die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit ist seit langem eine Forderung der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft.

Mit Verwunderung stellen wir nun fest, dass die Forderung nur die Wiedereinführung für die Beamtinnen und Beamten bei der Polizei und dem Justizvollzug betreffen soll und fragen daher: Wo sehen Sie
die Feuerwehr?

„Die Kolleginnen und Kollegen leisten zurzeit außergewöhnliches“, sagt Robert Pohl, Landesverbandsvorsitzender der DFeuG in Schleswig-Holstein, „die Einsatzzahlen und der Fachkräftemangel im Rettungsdienst sind nur durch die Freiwilligkeit bei der Besetzung von Diensten zu bewältigen. Scheinbar ist für die Landespolitik hier ein warmes Wort genug Anerkennung. Die Lage bei den Feuerwehrleuten wird es nicht verbessern.“

Als Fachgewerkschaft der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr setzt sich die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft für die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage ein. Diese Zulage soll die Erschwernisse im Feuerwehrdienst ausgleichen. Die Folgen dieser sind aber auch über die Dienstzeit zu spüren. So wäre es nur gerecht, wenn diese auch über die aktive Dienstzeit heraus gewährt wird.

Ein Zeichen der Wertschätzung haben die Kolleginnen und Kollegen im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren ebenfalls verdient. Angesichts der sinkenden Bewerberzahlen würde die Attraktivität auch in diesen Laufbahngruppen nicht darunter leiden.

Für Rückfragen stehen wir unter vorstand-sh@dfeug.de selbstverständlich zur Verfügung.

Landesverbandsvorstand Schleswig-Holstein
Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft

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