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Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage – Sie kommt. Irgendwann…

Am Freitag, den 02.09.2022 wurden im Schleswig-Holsteinischem Landtag drei Anträge behandelt und
besprochen. Drei Anträge, die für die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen bei den Feuerwehren im Land von großem Interesse sind. Alle drei Anträge behandelten die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei-, Justiz- und auch der Feuerwehrzulage.

Die Oppositionsparteien im Landtag (FDP, SPD und SSW) haben den Antrag gestellt, die Wiedereinführung zum 01.01.2023 zu verabschieden. Die Regierungskoalition aus CDU und Bündnis 90/die Grünen haben einen Antrag mit dem Titel „die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage kommt“ nachgereicht.

Mit den Stimmen der Regierungskoalition wurden die Anträge der Opposition abgelehnt und der eigene Antrag verabschiedet.

Für viele Kolleginnen und Kollegen ist das, verständlicherweise, ein Ärgernis. Heißt es doch im Klartext: Die Ruhegehaltsfähigkeit kommt – nur wann? Die Antwort darauf lieferte die Landesregierung durch die Finanzministerin Frau Heinold. Sie werden sich bei der Verabschiedung nicht „hetzen lassen“ und erst die Haushaltsplanung angehen. Dabei sollen die finanziellen Mittel für dieses Vorhaben erkundet und eingeplant werden. Die einzige Zusage war die, dass die Wiedereinführung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, in dieser Legislaturperiode kommen soll. Diese läuft bis 2027…

Wir als Landesverband Schleswig-Holstein, wir als Kolleginnen und Kollegen zeigen uns natürlich enttäuscht. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Schleswig-Holstein ließ bereits ihren Unmut über die Nichteinhaltung von Wahlversprechen in den sozialen Medien verkünden.

Dennoch sehen wir keinen Grund für die, leider schnell übliche Schelte in den sozialen Netzwerken nach dem Motto „die Politiker machen nichts für die Feuerwehr“. Denn das ist nicht richtig.

Die Gespräche gestern, und in den letzten Wochen und Monaten, haben gezeigt, dass die DFeuG als Gesprächspartner wahr- und ernstgenommen wird. Und wir werden diesen konstruktiven Weg weitergehen. Auch wenn wir die gestrige Entscheidung nicht so abfeiern mögen wie die Fachgruppe Feuerwehr der Dienstleistungsgewerkschaft.

Wir appellieren an die Verantwortlichen in der Landespolitik: Setzen Sie dieses Versprechen schnellstmöglich um!

Auch den Pensionärinnen und Pensionären stehen schwerere Zeiten bevor. So haben auch diese Kolleginnen und Kollegen es verdient, dass die Erschwernisse ihres vergangenen Berufsalltages entsprechend gewürdigt werden. Wir als Fachgewerkschaft sind weiterhin bereit uns an der Ausarbeitung der Regeln zu beteiligen. Probleme zum Besprechen gibt es genug.

Wir repräsentieren die Basis – im Landtag wie im Alltag!

Landesverbandsvorstand Schleswig-Holstein

Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft

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