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Stellungnahme der DFeuG im Abgeordnetenhaus von Berlin

Hiermit veröffentlichen wir die Stellungnahme des Vorsitzenden der DFeuG Berlin-Brandenburg, Lars Wieg.

Im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin wird das schwergewichtige Thema „Permanenter Ausnahmezustand Rettungsdienst“ mit großem Interesse am 05.09.2022 verfolgt werden.

Im Anschluss ergänzen wir unser Positionspapier mit der Ausführung der aus unserer Sicht notwendigen Maßnahmen für einen zukünftig funktionierenden Rettungsdienst und einer funktionierenden Gefahrenabwehr im Segment der Brandbekämpfung und der technischen Hilfe.

Die nachfolgenden Worte in der Presseerklärung sprechen für sich selbst.

Manuel Barth
Pressesprecher DFeuG Berlin-Brandenburg
Visp DFeuG Berlin-Brandenburg

Pressereaktion

Der Tagesspiegel vom 05.09.22, 18:35 Uhr

Der Tagesspiegel vom 06.09.22, 16:11 Uhr

Sehr geehrte Vorsitzende,
sehr geehrte Frau Senatorin,
sehr geehrte Abgeordnete.

Sicherheit ist nicht die Abwesenheit von Gefahr, sondern die Verfügbarkeit von Menschen und Technik, die einer eintretenden Gefahr entgegenwirken können. Dazu gehören unstrittig unsere Kolleginnen und Kollegen des Rettungsdienstes und der Feuerwehr.

Wir sind in Gefahr.

Wir erleben tagtäglich den Ausnahmezustand im Rettungsdienst und dass eingehende Notrufe nicht beantwortet werden können. Ich rede hier nicht von kleinen Störungen im Ablauf, sondern von einer dramatischen Nichtverfügbarkeit und dem Zusammenbrechen der Notfallrettung.

Der Grundschutz im Rettungsdienst und der Brandbekämpfung in Berlin ist schon lange nicht mehr gegeben, so die Beschreibung der Behördenleitung der Berliner Feuerwehr.

Aus dem gegenwärtigen Zustand ergeben sich extreme Belastungssituationen für die Beschäftigten.

Diese Belastung und die Tatsache, dass auch die Attraktivität des Berufsbildes enorm gelitten hat, bringen uns in immer weiter steigende Ausfallzeiten und fehlende Bewerber. Die Ausbildungsoffensive 500 bleibt hinter ihren Erwartungen zurück. Im Durchschnitt ist jeder Beschäftigte im Einsatzdienst 55 Tage im Jahr erkrankt, die derzeitige Quote beträgt im Mittel 15%. Aktuell haben wir in der Berliner Feuerwehr 700 Dienstkräfte, die aus gesundheitlichen Gründen nur bedingt einsatzfähig sind und somit dem Einsatzdienst nicht zur Verfügung stehen.

Es gibt aus meiner Sicht zwei Möglichkeiten.

Entweder man steht dazu, dass der Grundschutz nicht mehr gegeben ist und sollte dies den Menschen in Berlin klar mitteilen oder man will dem Problem ernsthaft begegnen. Dazu braucht es allerdings mehr als nur eine politische Willenserklärung.

Die bisher kurzfristig eingeleiteten Maßnahmen werden auch nur kurzfristig wirken. Eine Überarbeitung des RDG ist zwingend erforderlich, um auf akute Mangelsituationen zukünftig schneller reagieren zu können.

Fragen wie „Wie besetze ich ein Rettungsmittel?“ gehören aus unserer Sicht in eine Rechtsverordnung, die sich leichter anpassen lässt. Diese Beweglichkeit ist Bedingung, um schneller auf katastrophale Personalsituationen oder Mängel anderer Art reagieren zu können. Das sollte uns die Pandemie gelehrt haben.

Die Abhängigkeit von anderen Organisationen der Daseinsvorsorge und des Gemeinwohls kann nur durch klare Erwähnung und Regelung im RDG aufgelöst werden.
Wir sehen hier beispielhaft die KV mit ihrem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst, die sich einer gemeinsamen Erneuerung der Notfallversorgung mit der Bemerkung, sie würde nicht den Regelungen des RDG unterliegen, entzieht.

Die Berliner Feuerwehr existiert derzeit in einer zerstückelten Organisation. In den einzelnen Bereichen ist zum einen der Entscheidungsumfang nicht klar und zum zweiten scheint es oftmals der Behördenleitung am Willen zu fehlen, klare und schnelle Entscheidungen zu treffen.

Wäre es anders, hätte es den Hilfeschrei aus der Belegschaft über die Gewerkschaften nicht bedurft.

Ich glaube nicht, dass die vor uns liegenden Aufgaben allein von innen heraus gelöst werden können. Wir sehen, dass es durchaus warnende Instrumente, z.B. einen immer noch nicht veröffentlichten Rechnungshofbericht oder auch das Rettungsdienstgutachten aus 2016, gab. Doch diese wurden und werden ignoriert.

Auch wenn es die Bereitschaft dazu gibt sich und die Struktur zu verändern, hätten wir es mit dem gleichen analytischen Blick zu tun, der bereits jetzt die Situation zu verantworten hat.

Die medizinischen Hilfeersuchen in Berlin richten sich überwiegend an den Notruf 112. In den jährlich gut 1 Mio. Anrufen sind unglaublich viele Schilderungen enthalten, die nicht in die akute Notfallrettung eingeordnet werden können, sondern beispielsweise in die Gesundheits- und Sozialvorsorge gehören.

Die Anzahl der Anrufe, die bei der KV eingehen, sind mit jährlich ca. 360 000 deutlich geringer als die Notrufe unter der 112.
Warum gibt es vermeintlich mehr Notfälle als normale Erkrankungen oder kleine Verletzungen?

Nicht nur auf eigene Erfahrung begründet, müssen wir immer wieder feststellen, dass Menschen allein an der Wartezeit am Telefon beim 116/117 verzweifeln und sich dann für die 112 entscheiden.
Wie viele es wirklich sind, kann Ihnen niemand sagen. Diese Antwort kann ihnen niemand geben.

Dennoch ist es beispielsweise für eine geplante Kampagne entscheidend, ob es darum geht, dass die 116/117 nur zu wenig bekannt ist oder ob sie „jeder“ kennt, aber nur die Wenigsten durchkommen. Dieses Problem kann keine Kampagne lösen.

Die Notrufnummer 112 ist für den akuten und lebensbedrohlichen Notfall gedacht. In der nachvollziehbaren Vermutung, dass ein Anrufer der 112 ein akuter Notfall ist, geht man in der Notrufabfrage entsprechend zielgerichtet mit Fragen vor, die in erster Linie den Grad des Notfalls einordnen sollen. Dabei ignoriert man die Möglichkeit der Bagatelle zunehmend. Man geht allein durch die Wahl des Anrufers, der sich für die 112 entschieden hat, davon aus, dass es sich um einen akuten Notfall handeln muss.

Dies ist nur ein Beispiel für die Wechselwirkung des Verhaltens verschiedener Leistungserbringer untereinander.

Langfristig kann die Strategie daher nur lauten, gemeinsam an diesen Stellen zu wirken und zu organisieren. Es muss jedem Player klar werden, welche Aufgabe er in diesem System der Daseinsvorsorge und des Gemeinwohls hat.
Unsere Aufgabe ist es, die akute Gesundheitsversorgung in Berlin interdisziplinärer zu begreifen und entsprechend breiter aufzustellen. Zur Auflösung der Betriebsblindheit brauchen wir die Einrichtung eines Expertenrates mit Mitgliedern aus den verschiedensten Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge, aber auch Gesundheitsökonomen, Datenanalysten, Sozialarbeiter etc.

Wir benötigen dazu Fachwissen direkt von der Basis, mit der Perspektive und Erfahrung aus der ersten Reihe.

Es ist erforderlich ein gemeinsames zentrales Leitstellensystem zu etablieren, von der Abklärung des Notfalls bis hin zur Beratung in einem mehrstufigen Versorgungsnetz. Beginnend bei der allgemein-medizinischen Praxis über den niedergelassenen Unfallchirurgen bis hin zu den Rettungsstellen und der Fachklinik müssen Notfallressourcen digital zentral erfasst sein und dem System „Daseinsvorsorge“ angezeigt werden. Hierzu gibt es bereits interessante Pilotprojekte, beispielsweise die Sektorenübergreifende ambulante Notfallversorgung in Hessen.

Dem Mangel an Fachkräften könnte man mit neuen Modellen begegnen, wir schlagen die Einführung eines „NosiS“ – dem Notfallsanitäter in Sonderfunktion – vor, der ähnlich einem heute schon existierenden NEF-System zu einem Einsatz hinzufährt oder nachalarmiert wird. Ein durch weiterqualifizierte Rettungssanitäter/innen besetzter Rettungswagen (Basic RTW) wird bei schwereren Einsatzlagen durch diese getrennte Einheit unterstützt.

Um die Attraktivität des Rettungsdienstes zu steigern, sollte der Berufseinstieg für NotSan im gehobenen Dienst mit A9/E9 beginnen und die Schaffung von eigenen Laufbahnstrukturen inklusive der entsprechenden Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Notfallmedizin zwingend notwendig sein.

Momentan sehen wir alle einen völlig überforderten Rettungsdienst, der sich allein aus den Ressourcen des Grundschutzes in der Brandbekämpfung bedient und eine Berliner Feuerwehr, die insgesamt ihre Wirkkraft verloren hat.

Bitte lassen Sie uns gemeinsam an der Reanimation des Rettungsdienstes in Berlin arbeiten und lassen Sie uns gemeinsam neue Wege gehen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf Ihre weiteren Fragen.

Positionspapier zur Rede im Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung im Abgeordnetenhaus von Berlin am 05.09.2022

Die DFeuG Berlin-Brandenburg möchte folgende Vorschläge unterbreiten.

Eine lange Liste, die nicht abschließend sein kann und muss. Denn aus vorliegenden Ideen lassen sich Maßnahmen entwickeln, die hier noch nicht erdacht sind. Lassen Sie uns ohne Denkverbote ergebnisoffen diskutieren und uns klar bewusst werden, welche Aufgabe das Gesundheitssystem hat und wem es zugutekommt.

Struktur / Leitstelle

Anpassung und Änderung des Rettungsdienstgesetzes (RDG) unter anderem in folgenden Punkten:

  • Errichtung einer Leistungsplattform für den Krankentransport
  • Kompetenz und Festlegung der Einsatzcodes und der Anbindung liegt nicht mehr in der alleinigen Hand des ÄLRD, sondern wird durch ein Gremium verfügt. Bei der Besetzung des Gremiums muss sichergestellt sein, dass ein objektiver Austausch auf Augenhöhe möglich ist.
  • Überführung der Definition der Fahrzeugbesetzung in eine Rechtsverordnung
  • Festlegung der Mindestqualifikation und Fortbildung eines Leitstellendisponenten in einer Rechtsverordnung
  • Jährliche Bedarfsplanung im RDG verankern
  • Hilfsfristen und Erreichungsgrad definieren und festlegen
  • Fachliche Aufsicht des ÄLRD
  • Klare Aufgabenübertragung an die KV. Diese wird Teil der notfallmedizinischen Grundversorgung
  • Fachliche Aufsicht des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst sollte bei der Senatsverwaltung angesiedelt sein, die für medizinische Versorgung zuständig ist
Eine gemeinsam agierende Leitstelle als Ansprechpartner für medizinische Hilfeersuchen.

Aktuell geht man davon aus, dass der Anrufer bereits bei der Wahl der richtigen Nummer dem Grunde nach die erste Triageentscheidung getroffen hat. Die Entscheidung ist sehr oft nicht die Richtige und sorgt zum einen zur Verzögerung im lebensbedrohlichen Notfall und zum anderen zu Ressourcenknappheit bei der Versorgung minderschwerer Fälle durch den Notfallrettungsdienst.

Eine gemeinsam agierende Leitstelle als Ansprechpartner für medizinische Hilfeersuchen

Aktuell geht man davon aus, dass der Anrufer bereits bei der Wahl der richtigen Nummer dem Grunde nach die erste Triageentscheidung getroffen hat. Die Entscheidung ist sehr oft nicht die Richtige und sorgt zum einen zur Verzögerung im lebensbedrohlichen Notfall und zum anderen zu Ressourcenknappheit bei der Versorgung minderschwerer Fälle durch den Notfallrettungsdienst.

Ein mehrstufiges Versorgungsnetz,

beginnend bei der Leitstelle, die in die Lage gebracht werden muss, auf mehrere Mittel der Gesundheitsversorgung und der Notfallrettung zurückzugreifen. Beginnend bei allgemeinmedizinischen Praxen über den niedergelassenen Unfallchirurgen, zu Rettungsstellen und der Fachklinik müssen Notfallressourcen zentral erfasst sein und dem System „Daseinsvorsorge“ angezeigt werden. Hierzu gibt es interessante Pilotprojekte, beispielsweise SaN im MTK, Hessen.

Codeevaluierung durch ein Gremium

Unter Beteiligung von Disponenten, ärztlichem und nichtärztlichem Rettungsdienstpersonal. Ziel muss es sein, optimal und nicht maximal zu versorgen.

Digitalisierung der Auswertung

Aktuell werden Einsatzcodes, Meldebild und Lagebild immer noch „händisch“ analysiert. Entsprechende Analysetools müssen etabliert werden, die auch ein Echtzeitmonitoring zulassen. Derzeit werden auffällige Einsatzcodes eher durch Zufall entdeckt. Geeignete Software gibt es und muss beschafft werden. Die Hinzuziehung einer KI könnte Hinweise geben, wenn ein Einsatzcode/Notfalleinsatz beispielsweise überproportional häufig ohne Transport in eine Versorgungseinrichtung endet.

Telemedizin

Zur Unterstützung der Einsatzkräfte. Was wir jetzt bereits in den Anfängen sehen, gehört schnell und barrierefrei ausgestaltet.

Einführung einer KI gesteuerten Notrufabfrage

Einsatzdienst Rettungsdienst

Errichtung eines mehrstufigen Notfallrettungssystems

Unterschiedliche Meldebilder rechtfertigen den Einsatz unterschiedlicher Rettungsmittel, so wie ein Facharzt auch nicht die erste Wahl bei einer Erkältung ist. Für medizinisch komplexere Notlagen und schwere Erkrankungen oder Unfallereignisse benötigen wir den “Advanced RTW”, der durch eine/n Notfallsanitäter/in geführt wird. Diese hohe Anforderung an die Ausbildung sehen wir aber beispielsweise nicht bei kleineren Verletzungen oder Hilfeersuchen. Hier würde es genügen auf den “Basic RTW” zurückzugreifen, auf dem sich weiterqualifizierte Rettungssanitäter/innen befinden und die medizinische Verantwortung tragen.

Einrichtung eines „NosiS“

Dem Notfallsanitäter in Sonderfunktion, der ähnlich eines heute schon existierenden NEF Systems zu einem Einsatz dazu fährt oder beispielsweise durch einen Basic RTW nachalarmiert werden kann.

Einführung des NotSan Erkunders

Dieses Einsatzmittel kann auch durch Kolleginnen und Kollegen besetzt werden, die beispielsweise nicht mehr vollumfänglich einsatzdiensttauglich sind. Diese Einheit kann, wie im Namen enthalten, zu unklareren Situationen entsendet werden, um vor Ort aufzuklären. Im Bedarfsfall kann eine Transportkomponente nachgefordert werden (RTW Basic). Im ersten Pandemiejahr gab es ein derartiges Konzept, was nicht weiterverfolgt wurde. Viele Patienten konnten nach ambulanter Beratung oder Versorgung am Wohnort verbleiben. Großer side effect ist, dass auch teildienstfähige Beschäftigte in eine wertvolle Funktion kommen und den Einsatzdienst unterstützen.

Strukturierte Regeneration und Pausenzeiten

Beides gibt es in aktueller Form nicht. Eine Ursache für die hohen Ausfallzeiten und auch für Personalabwanderung sind Dauerbelastungen, wie das „durcharbeiten müssen“ – Pausenzeiten müssen als Investition verstanden werden und nicht nur als Kosten.

Eine einheitliche 42-Stunden-Woche für Einsatzkräfte

Nicht alle Beschäftigten im Rettungsdienst arbeiten in der 42-Stunden-Woche, sondern vielfach in der 44-Stunden-Woche. Eine einheitliche 42-Stunden-Woche für Einsatzkräfte, die Fahrzeuge in der hochfrequentierten Notfallrettung besetzen, ist unumwunden der richtige Schritt.

Verlegungstransporte,

die in den vergangene Jahren durch die Ökonomisierung der Krankenhäuser zugenommen haben, müssen zukünftig auch durch diese, dem Grunde nach als Wirtschaftsunternehmen fungierende, Einrichtungen organisiert und getragen werden. Krankenhausgesellschaften haben sich spezialisiert und halten nicht jede Fachabteilung in jedem Haus vor. So werden „hausinterne“ Transporte regelhaft durch die Primärrettung durchgeführt. Was für eine Krankenhausgesellschaft günstiger und effektiver ist, schadet der Verfügbarkeit der Primärrettung und geht zulasten des Versicherungsnehmers. Eine genauere Prüfung, ob und warum die meisten Verlegungen innerhalb einer Krankenhausgesellschaft durchgeführt werden, könnte hierzu Aufschluss geben.

Einsatzdienst Brandbekämpfung und Technische Hilfe

Bildung einer strategischen Brandschutzreserve

Fahrzeuge und Besatzung, die keine andere Funktion übernehmen, als den Brandschutz sicherzustellen. Derzeit besetzen jeden Tag viele Beschäftigte mehrere Funktionen. Bis zu fünf Positionen müssen im Bedarf abbildbar sein. Das hat großen Einfluss auf die Qualität und die Anpassungsfähigkeit. Eine Multifunktionalität ist aus strategischen Gesichtspunkten begrüßenswert, um fehlende Funktionen ausgleichen zu können. Wir müssen jedoch den Grundschutz wiederherstellen und dazu gehört, dass man ein Mindestmaß an Brandbekämpfer/innen vorhält, die keine anderen Funktionen ausüben.

Entsprechende Spezialisierung mit den notwendigen Fortbildungen sicherstellen

Ob CBRN (ehemals ABC), ANTS (Rettung betroffener in einem Atemschutznotfall) oder auch die Höhenrettung. Alle Beteiligten dieser Sonderfunktionen werden auch im Rettungsdienst eingesetzt. Entsprechend notwendige Fortbildungen finden derzeit nicht statt. Aktuelle ist die Berliner Höhenrettung aufgrund von Fortbildungsdefiziten außer Dienst. Es muss eine Sicherstellung der Verfügbarkeit gegeben sein.

Zentralisierte Weiterbildung für alle Einheiten

Derzeit erfolgt die Fortbildung dezentral. Unterschiedliches oder auch falsch vermitteltes Wissen ist die Folge. Die Wachabteilungen der Feuerwachen in ganz Berlin kämpfen mit unterschiedlichem Wissensstand. Besonders in großen Einsatzlagen, in denen Kolleginnen und Kollegen vieler verschiedener Dienststellen zusammenarbeiten müssen, stellt das ein großes Problem dar. Fortbildung schafft nicht nur Sicherheit für den einzelnen, sondern ist Grundlage der Gefahrenabwehr, in der es auch um Schadensminderung geht.

Personal

Laufbahnzweige anpassen und ändern

Derzeit gibt es für den Einsatzdienst nur eine einzige Laufbahn. Wir benötigen die Möglichkeit der Abtrennung für die Bereiche Medizin, Brandbekämpfung/Technische Hilfe und auch Leitstelle. Der heutige Mitarbeiter im Rettungsdienst ist gezwungen den Teilbereich „Rettungsdienst“ zu verlassen, wenn er oder sie sich beruflich entwickeln will. Ob es der Aufstieg in den gehobenen oder auch höheren Dienst ist, geht das nur, wenn man sich dem aktiven Rettungsdienst entzieht. Das identifizieren wir unter anderem als einen der Hauptgründe der mangelnden Attraktivität des Berufsbildes „112 Medic“. Ein weiterer Grund ist, dass der „reine NotSan“ aktuell keine Möglichkeit hat, in die Beamtenlaufbahn zu gelangen, wenn er oder sie keine Feuerwehrgrundausbildung absolviert.

Medizinische Laufbahn für NotSan beginnend mit E9/A9 gD

Verantwortung muss entlohnt werden. Im Sinne des Akademisierens des Berufsbildes „Notfallsanitäter“ kann und muss das der nächste Schritt sein. Bisher identifiziert der KGST Vergleich die Arbeit des NotSan in der A9. Aktuell stellt dem Grunde nach das Einstiegsamt das Endamt dar. Die aktuellen Entwicklungsmöglichkeiten liegen darin, sich wieder aus dem Rettungsdienst zu entfernen und in die technische Sparte zu wechseln.

Erarbeitung einer Personalentwicklung

Im Bereich der Notfallmedizin führt den vorherigen Gedanken fort. Vom Bereichsleiter bis hin zum Medizinpädagogen ist es absurd, dass hinter den Funktionen bisher eine Ausbildung nach Feuerwehrlaufbahnverordnung stehen muss. Die neuen Anforderungen finden keinerlei Antworten in den bestehenden alten Strukturen.

Anschlussverwendungskonzept

Ob es der/die Beschäftigte im Rettungsdienst oder der Feuerwehr ist, haben wir es mit einem Tätigkeitsfeld zu tun, das aus vielen Gründen hoch belastend ist. Die gegenwärtigen Zahlen zeigen ganz deutlich, dass schon heute die wenigsten ihr Pensionsalter in einem vollständig feuerdiensttauglichen Zustand erreichen. Dramatischer stellt sich das bei Tarifbeschäftigten dar, von denen man die Berufsausübung bis zum 67. Lebensjahr erwartet. Schon frühzeitig gehört es in die Personalplanung, diese Tatsache zu berücksichtigen und entsprechend ein Anschlussverwendungskonzept zu erarbeiten. Alternativ befinden sich Kolleginnen und Kollegen aktuell auf der Abschussliste zur vorzeitigen Ruhestandsversetzung. Dazu gehören auch Beschäftigte, die eigentlich noch 20 Dienstjahre versehen müssten, aber durch einen Unfall oder eine Erkrankung keine vollständige Dienstfähigkeit mehr aufweisen können. Diese Unsicherheit in einem Beruf, der besondere Anforderung an Körper und Geist stellt und somit auch deutlich gefährlicher in den Folgen sein kann, trägt zum Absenken der Attraktivität des Berufsbildes bei.

Feuerwehrmann/frau auf Zeit,

ist eine weitere Variante der Belastung im Alter und dem damit einhergehenden Personalausfall entgegenzuwirken. Dazu gehört es, ähnlich der Bundeswehr zu denken. Die Beschäftigung von Interessenten direkt weg von der Schulbank für z.B. 25 Jahre, mit einer geplanten Anschlussverwendung im Land Berlin ist ein denkbares Modell. Innerhalb dieser Dienstzeit besteht die Möglichkeit, sich für eine Weiterbildung zu entscheiden und z.B. geplant in den Bereich der Verwaltung zu wechseln.

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