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Reformbemühungen

DFeuG begrüßt die Reformbemühungen in der Notfallversorgung

Die Regierungskommission des Bundesgesundheitsministeriums hat ihre vierte Stellungnahme zur Reform der Notfallversorgung veröffentlicht. In diesem Teil der Reformempfehlungen beschäftigt sich die Politik erstmals mit Teilen der Notfallrettung.

Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft hat mit ihrem Forderungskatalog aus der Kampagne „Rettet den Rettungsdienst“ und mit ihrer Beteiligung am „Bündnis Pro Rettungsdienst“ bereits deutlich gemacht, wie wichtig dieses Thema ist. Deshalb begrüßen wir, dass bereits Aspekte unseres Forderungskataloges in die Empfehlung der Expertenkommission eingeflossen sind. Insbesondere die Forderung nach integrierten Leitstellen ist aus Sicht der DFeuG unabdingbar.

Die Kolleginnen und Kollegen in den Leitstellen sind die Experten für die Steuerung von Hilfeersuchen. Mit diesem Schritt wird ihrem Engagement die Gewichtung eingeräumt, die es längst hat. „Unsere integrierten Leitstellen sind die Schnittstelle in der Notfallversorgung“, sagt Siegfried Maier, Bundesvorsitzender der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft. „Eine bundesweit einheitliche Aufgabenstellung und Ausbildung ist für diese Säule der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Notfallversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger.“ Auch die engere Vernetzung der Versorgungsmöglichkeiten außerhalb der Krankenhäuser begrüßt die DFeuG. „Zusätzlich sehen wir in der ambulanten Versorgung durch speziell ausgebildete Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen bzw. Gemeindenotfallsanitäter und Gemeindenotfallsanitäterinnen noch viel Potenzial für die Verbesserung der Versorgung und der Entlastung der Kolleginnen und Kollegen in der Notfallrettung“, so Maier weiter.

Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft steht auch weiter als Gesprächspartner zur Verfügung – gerade im Hinblick auf ein gesondertes Expertengutachten, das sich mit der Notfallrettung befassen soll. Hier sehen wir die Möglichkeit, den Kolleginnen und Kollegen im Dienst ein Sprachrohr zu sein, damit der Berufsflucht und dem Fachkräftemangel schnell entgegengewirkt werden kann.

UNSERE FORDERUNGEN AN DIE POLITIK

1. RECHTSSICHERHEIT FÜR EINSATZKRÄFTE
  • Mitarbeitende in den Leitstellen stellen die Weichen für die Bearbeitung der Hilfeersuchen der Anrufenden. Die Kolleginnen und Kollegen brauchen rechtssichere Handlungsmöglichkeiten, um die Hilfeersuchen bedarfsorientiert zu steuern.
  • Rettungsfachpersonal wie Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen sind hoch spezialisierte medizinische Fachkräfte. Ihre Behandlungsalgorithmen orientieren sich an aktuellen Ständen der Wissenschaft und Forschung. Standesdebatten über einzelne Maßnahmen sind hier wenig sinnvoll. Sie brauchen die Rückendeckung des Gesetzgebers für die lebensrettende Arbeit an den Patienten und Patientinnen.
  • Das Sozialgesetzbuch sieht den Rettungsdienst auch im Jahr 2022 immer noch als Transportdienstleistung, die in einem Krankenhaus endet. Das sorgt für Überlastung an nachgeordneten Stellen. Hier müssen sich die Gesetze den geänderten Bedürfnissen anpassen und die Durchführenden im Rettungsdienst brauchen die Finanzierung von Alternativen zum Transport ins Krankenhaus.
2. ANPASSUNG DER ARBEITSZEITMODELLE AN AKTUELLE BEDÜRFNISSE UND BELASTUNGEN
  • Die Arbeit im Rettungsdienst ist nach wie vor flächendeckend auf „faktorisierte Bereitschaftszeiten“ ausgelegt. Diese müssen durch die Arbeitgeber nicht nachgewiesen werden. Einsatzfreie Zeiten werden als „Nicht-Arbeit“ angenommen. Das entspricht meist nicht mehr den Realitäten und ist nie angefasst worden. Ein Hauptkritikpunkt der Kolleginnen und Kollegen im Einsatzdienst.
  • Wochenarbeitszeiten von 48 Stunden oder mehr sind keine Ausnahme, sondern eher die Regel. Die Formulierung „bis zu…“ wird durch Kostenträger als Argument angesehen, die Arbeitszeiten regelhaft auszuweiten. Das machen die Mitarbeitenden nicht mit – Personalnotstand weitet sich
3. ZUKUNFTSPERSPEKTIVEN SCHAFFEN
  • Die Arbeit im Einsatzdienst ist körperlich und psychisch belastend. Mitarbeitenden muss auch die Perspektive gegeben werden, das Rentenalter zu erreichen. Für Mitarbeitende im Einsatzdienst – egal ob Feuerwehr, Rettungsdienst oder Leitstelle – muss ein Höchstalter von 60 Jahren gelten. Unabhängig davon, ob verbeamtet oder tariflich beschäftigt.
  • Damit die Kolleginnen und Kollegen ihre Arbeitsfähigkeit erhalten können, müssen Erholungs- und Präventivkuren angeboten und ausgebaut werden. Auch Supervisionsangebote müssen geschaffen werden. Positive Beispiele gibt es schon.
  • Die Karriereleiter im Rettungsdienst ist schnell zu Ende. Hier müssen Motivatoren wie Laufbahnverläufe und Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen werden. Wir verlieren sonst gut ausgebildetes und erfahrenes Personal in andere Branchen und mit ihm die Möglichkeit, qualitativ gut auszubilden.
4. SCHNITTSTELLENPROBLEME ANGEHEN UND ABSCHAFFEN
  • Die Leitstellen sind bundesweit die Netzwerkknotenpunkte und erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger sowie die angeschlossenen Systeme und Leistungserbringer. Dennoch gibt es keine bundeseinheitlichen Standards oder Kooperationen oberhalb der Kreisebenen. Hier besteht viel Verbesserungspotential, gerade bei Organisationen wie dem Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst oder länderübergreifenden Organisationen.
5. SELBSTHILFEFÄHIGKEIT DER BEVÖLKERUNG WIEDER STÄRKEN
  • Die Bevölkerung ist in medizinischen Fragen oft überfordert. Das führt zu der Annahme, dass „der Bürger“ sich nicht zu helfen weiß. Diesem Problem kann durch gezielte Aufklärung und Information, im Kindergarten beginnend, begegnet werden. In vergangenen Zeiten wurde viel Arbeit in die zivile Verteidigung gesteckt, die die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung stärken sollte. Mit neuen Ideen und neuen Medien kann dieses Konzept schnell wieder Früchte tragen. Wir brauchen unkomplizierte und barrierefreie Wissenstransfers in die Allgemeinheit.
6. AUFKLÄRUNG VON VERSORGUNGSSTRUKTUREN
  • Neuen Herausforderungen wird oft mit alten Lösungen begegnet. Die Gesellschaft verändert sich, also sollte sich das Schutzkonzept anpassen. Vorbeugender Rettungsdienst kann hier ein Thema sein, ambulante Konzepte wie Gemeindenotfallsanitäter oder Gutachten, die die Zukunft betrachten und nicht die Vergangenheit. Die Forschung im Themenfeld Rettungsdienst muss gestärkt werden und Konzepte, die sich anderswo bewährt haben, sollten auch endlich umgesetzt werden, anstatt sie nur zu diskutieren.
7. DAS GESUNDHEITSSYSTEM ALS GANZES BETRACHTEN
  • Es wird im Gesundheitssystem, bei dem der Rettungsdienst nur ein Rad im Getriebe ist, keine Verbesserungen geben, wenn nicht das Gesamte betrachtet wird. Ohne Stärkung der ambulanten Versorgung vor Ort wird es keine Entlastung im Rettungsdienst geben. Ohne Entlastung im Rettungsdienst wird es in den Notaufnahmen keine Entlastung geben. Und ohne Entlastung in den Notaufnahmen werden weiter Patientengruppen mit behandelten Problemen zurück in die Häuslichkeit oder außerklinische Pflege entlassen, wo sie wieder auf einen Fachkräftemangel stoßen. Dieser Mangel wird das Rad von Neuem drehen.
8. ABKEHR VON GEWINNORIENTIERUNG IN DER NOTFALLVERSORGUNG
  • Die Notfallversorgung der Bürgerinnen und Bürger ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, eine hoheitliche Aufgabe des Staates. Öffentliche Sicherheit und Ordnung lässt sich nicht an wirtschaftlichen Faktoren messen. Denn der beste Notfall ist der, der gar nicht erst passiert. Durch Haushaltsplanung und Kosten-Leistungs-Nachweise ist der unnötigen Ausgabe von Fremdmitteln bereits begegnet. Gewinnerzielungsabsichten führen in diesem System aber immer zu Missständen, die den Bürgerinnen und Bürgern – den letztendlichen Kostenträgern – schaden. Überlastetes Personal gibt keine Sicherheit, überlastete Systeme haben keine Reserven.

Tobias Thiele
Pressesprecher DFeuG Bund
V.i.S.d.P DFeuG Bundesvorstand

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