Geschäftszeiten

Montag bis Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr

Erreichbarkeit Telefon

zu den Geschäftszeiten
+49 (0) 212 - 64 56 48 55

Erreichbarkeit Mail

zu den Geschäftszeiten
info@dfeug.de

Besoldungsanpassung 2024

Stellungnahme der DFeuG zur Anpassung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten im Freistaat Sachsen.

Die Sächsische Staatsregierung plant eine zeitgleiche Übernahme der Tarifergebnisse für die Beamtinnen und Beamten im Freistaat Sachsen.

Grundsätzlich begrüßen wir eine zeitgleiche Übernahme des Tarifvertrages auf die Beamtinnen und Beamten, sehen aber auch noch Handlungsbedarf.  

Vorläufig sind folgende Veränderungen der Besoldung in Planung: 

  • Zahlung eines Inflationsausgleichs für 2023 in Höhe von 1000 Euro
  • Zahlung eines Inflationsausgleichs für die Monate Januar bis Oktober 2024 von je 200 Euro
  • Eine Erhöhung der Besoldung um 4,76 % ab November 2024 sowie 5,5 % zum 1. Februar 2025

Grundsätzlich sehen wir auch nach der Verabschiedung des „Viertes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ die Alimentierung noch immer nicht als amtsangemessen an.

Wir streben weiter eine richterliche Überprüfung der derzeitigen Alimentation an.

V.i.S.d.P. DFeuG LV Sachsen

Nach oben scrollen