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Alimentation

was der Streik für die Angestellten ist, die Klage für den Beamten!

Wie bereits die letzten Jahre berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht am 4. Mai 2020 festgestellt, dass die Alimentation der Beamten neu berechnet werden muss.

Die sächsische Landesregierung hat mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ den Versuch einer rechtskonformen Alimentierung vorgenommen.

Der Landesvorstand Sachsen geht davon aus, dass dieser Entwurf weder die Vorgaben des Beschlusses vom 4. Mai 2020 noch die des Beschlusses vom 17. November 2015 entsprechen.

Die Kritik an diesem Gesetz von Beamtinnen, Beamten und Verbänden aus besoldungsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Gründen ist erheblich, es ist gerichtlich zu prüfen, ob das Gesetz tatsächlich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen kann.

Wir empfehlen daher den verbeamteten Kolleginnen und Kollegen, auch in diesem Jahr Widerspruch gegen Ihre Alimentation einzulegen. Der Widerspruch muss bis zum 31.12.2023 beim Personalamt eingelegt werden.

Für Rückfragen stehen wir Euch gern zur Verfügung.

V.i.S.d.P. DFeuG LV Sachsen

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