Geschäftszeiten

Montag bis Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr

Erreichbarkeit Telefon

zu den Geschäftszeiten
+49 (0) 212 - 64 56 48 55

Erreichbarkeit Mail

zu den Geschäftszeiten
info@dfeug.de

Abschluss der Tarifverhandlungen

INFORMATION des geschäftsführenden Bundesvorstands der DFeuG

Abschluss der Tarifverhandlungen TV-L 2023

In der dritten Verhandlungsrunde zum Tarifvertrag der Länder konnten sich die verhandlungsführenden Tarifparteien auf ein Ergebnis einigen.

Mehr als einen Kompromiss können wir in der Vereinbarung nicht erkennen, denn wir sehen eine erhebliche Distanz zu dem, was es gebraucht hätte. Das Ergebnis ist weit weg vom Not-wendigen, um der Inflation zu begegnen und eingeforderte Leistungen angemessen zu vergüten.

Dennoch gibt es ein Ergebnis. Doch was bedeutet es im Wesentlichen:

● Sonderzahlung in Höhe von 1800,00 EUR (Für Azubis 1000,00 EUR)

  • zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  • Steuerfrei/Abgabenfrei
  • Voraussetzung: das Arbeitsverhältnis bestand bereits am 9. Dezember 2023 & an mind. einem Tag zwischen dem 01.08.2023 und dem 08.12.2023, mit Anspruch auf Entgelt.

● Sonderzahlung 120,00 EUR monatlich (Für Azubis 50,00 EUR)

  • Januar 2024 bis Oktober 2024
  • Steuerfrei/Abgabenfrei
  • Auch bei Bezug von Krankengeld, im Mutterschutz etc.
  • Voraussetzung: Beschäftigungsverhältnis besteht im Bezugsmonat und man hatte an mindestens einem Tag des Monats Anspruch auf Entgelt.

● Zahlung eines Sockelbetrags von 200,00 EUR monatlich ab 01.11.2024

● Zahlung von zusätzlich 5,5% monatlich ab 01.02.2025

  • Sockelbetrag zuzüglich 5,5% müssen mindestens 340 EUR erreichen

● Jobrad

  • Einfügung einer neuen Regelung im TV-L ab 01.01.2024
  • Beschäftigte haben den Anspruch, dass künftige Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für das Leasing eines Fahrrads verwendet werden, wenn dies im jeweiligen Land den Beamtinnen und Beamten sowie den Tarifbeschäftigten angeboten wird.

Manuel Barth
Pressesprecher DFeuG Bund
V.i.S.d.P. DFeuG Bundesvorstand

Nach oben scrollen