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Gewalt gegen Einsatzkräfte

Gewalt gegen Einsatzkräfte ist kein Silvester-Phänomen!

Die Bilder und Berichte aus der vergangenen Silvesternacht sind noch nicht vergessen und die Diskussion über die Konsequenzen wird schon leiser. Für die Einsatzkräfte der nicht polizeilichen Gefahrenabwehr in Schleswig-Holstein kehrt der Alltag wieder ein. Der Alltag beinhaltet leider weiter Überlastung, Personalmangel und leider auch die Gewalt.

In der Nacht zum Sonntag wurde der Besatzung eines Rettungswagens in Flensburg völlig unvermittelt angedroht, man würde sie erschießen. Bei der Versorgung eines Patienten trat ein Mann auf die Kollegen zu und störte den Einsatz. Darauf hingewiesen und deeskalierend, aber bestimmt der Einsatzstelle verwiesen, drohte er den Kollegen damit, diese mit einer Waffe zu erschießen. Für die Kollegen war diese Aussage Grund genug, sich zurückzuziehen und die Polizei zu informieren. Anwohnerinnen konnten gegenüber der Polizei die Tat bezeugen und der Tatverdächtige festgestellt werden. Eine Waffe hatte er, glücklicherweise, nicht dabei.

„Die Anwohnerinnen, die das ganze gegenüber der Polizei bezeugen konnten, sind ein schönes Beispiel für Zivilcourage“ meint Robert Pohl, Landesverbandsvorsitzender der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft in Schleswig-Holstein „Wir brauchen eine Gesellschaft, die solche Taten einzelner oder von kleineren Gruppen nicht toleriert. Für die Kolleginnen und Kollegen sind Beleidigungen und Bedrohungen leider der Alltag. Das dürfen wir als Gesellschaft nicht länger hinnehmen!“

Als Vertretung der Menschen im Rettungsdienst, bei den Feuerwehren und der Leitstellen fordert die DFeuG aber nicht nur die Gesellschaft zum Handeln auf. Auch die Politik muss hier schnell tätig werden. Eine Erfassung und Verfolgung jedes Vorfalles sollte der Standard sein. Auch ist es aus unserer Sicht notwendig, dass Kommunen und Landkreise, als Verantwortliche für Feuerwehr und Rettungsdienst, stellvertretend für die Einsatzkräfte Strafanträge stellen und Schmerzensgeldforderungen auslegen. Ein solches Vorgehen ist zum Beispiel in Hamburg bereits etabliert. Wir möchten aber auch noch einmal an die Einsatzkräfte appellieren, jeden einzelnen Vorfall zu dokumentieren und zu melden. Neben dem Mittel des Strafantrages bei der Polizei steht auf der Website der DFeuG auch ein Meldeformular für Gewalterfahrungen zur Verfügung, welches wir gerne für alle Einsatzkräfte bereitstellen.

Robert Pohl
Landesverbandsvorsitzender DFeuG-Schleswig-Holstein
Visp DFeuG Schleswig-Holstein

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