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Erschwerniszulagenverordnung

Am gestrigen Tag verkündet die Senatsverwaltung für Finanzen und der Finanzsenator Wesener folgende Botschaft:
Die Berliner Feuerwehr beschäftigt viele Beamte, für die diese Erschwerniszulagenverordnung gedacht ist. Tarifbeschäftigte allerdings, die in gleichem Maße der Belastung ausgesetzt sind, kommen nicht in den Genuss dieser Rettungsdienstzulage von 5 Euro.

„Das ist ein ganz gefährlicher Weg, der da gegangen wird. Die Berliner Feuerwehr sorgt sich um Nachwuchs. Brandenburg ist nicht weit weg, dort wird auch Personal gebraucht. Die tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen sind stinksauer über diese Ungerechtigkeit und denken aktiv über eine Abwanderung nach“, so Lars Wieg, Vorsitzender der DFeuG Berlin-Brandenburg.

Aus diesem Grunde haben wir umgehend das Gespräch mit der Senatsinnenverwaltung gesucht und danken dem Staatssekretär Torsten Akmann, dass er noch am heutigen Tage ein Zeitfenster freimachen konnte.

„Dem Staatssekretär Akmann und der Senatorin Spranger ist die Brisanz klar. Das war im Gespräch deutlich erkennbar. Die Frage ist, wie diese Erkenntnis den Beschäftigten im Angestelltenverhältnis jetzt hilft. Mein erster Eindruck nach diesem Gespräch ist, dass man diese Ungerechtigkeit mit aller notwendigen Eile auflösen will“, so Wieg.

„Wir werden das als Gewerkschaft weiter aufmerksam verfolgen und immer wieder daran erinnern“, schließt Wieg ab.

Manuel Barth
Pressesprecher DFeuG Berlin-Brandenburg
Visp DFeuG Berlin-Brandenburg

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