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ITW nagelneu und nicht zu gebrauchen?

der neu angeschaffte IntensivTransportWagen (ITW) der Berliner Feuerwehr riecht noch nach Autohaus, ausgestattet mit beneidenswerter Technik, dafür „geboren“, um Patienten von Krankenhaus zu Krankenhaus zu verlegen. Für Menschen, die so schwer krank sind, dass ein normaler Rettungswagen nicht mehr ausreicht. Für Menschen, die z.B. an der ECMO (ein externes Herz und Lunge) hängen und in Kliniken mit speziellen Fachrichtungen gebracht werden müssen.

Einsätze, wie wir sie immer mehr und mehr erleben, nicht zuletzt auch ein Ergebnis der Spezialisierungen der Krankenhäuser. Nur noch selten ist jede Fachrichtung an einem Standort.
Fast jeden Tag ruft die Berliner Feuerwehr den Ausnahmezustand Rettungsdienst aus und muss auch in diesen Zeiten jene Patienten Notverlegen, denen es am schlechtesten geht.

Neben den wenigen ITW der Hilfsorganisationen werden Verlegungen durch einen Rettungswagen (RTW) und ein begleitendes Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) durchgeführt.
Wenn wir etwas zu wenig haben, dann Rettungswagen. Daher hat sich die Berliner Feuerwehr dem wachsenden Bedarf angepasst und einen eigenen ITW gekauft, der in den letzten Tagen des März dem Einsatzdienst übergeben wurde. Soweit so gut.

Der Steuerzahler hat schon geleistet
Gute 500.000 Euro hat der Kreuzer gekostet, nicht wenig hat man auch in Aus- und Fortbildung gesteckt. Mit geschlossenem Haar und geschnürten Schuhen steht man da, um dieses Fahrzeug seiner Aufgabe zu übergeben.
Doch man hat die Rechnung ohne den Verwaltungsapparat gemacht. Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung heißt das bürokratische Ungetüm, in dem die Abrechnung eines Feuerwehr ITW nicht vorgesehen ist. Da steht zwar drin, was für Kosten zur Prüfung eines Sprungtuches (wo auch immer das noch Verwendung finden mag) entstehen bzw. berechnet werden dürfen, aber von ITW, nein von ITW ist hier nirgends die Rede.

Wer jetzt denkt: dann nehmt das doch einfach mit auf in diese Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung oder rechnet das Fahrzeug als Notarztwagen ab, ist leider zu pragmatisch veranlagt und sieht sich einem „so geht das aber nicht“ gegenüber.
Der Beirat muss angerufen, eine Sitzung vereinbart werden…unter 6 Monaten ist da nix zu machen, und außerdem….

Das notärztliche Flaggschiff steht nun in einer Fahrzeughalle und fristet ein unerfülltes Dasein mit der Befürchtung, dass es schon ein erstes ’mal zum TÜV muss, ohne einen Patienten je gesehen zu haben.

Manuel Barth
Pressesprecher DFeuG Berlin-Brandenburg
Visp DFeuG Berlin-Brandenburg

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