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Ablehnung der RDG-Änderung

Ablehnung der Änderungen zum RDG von Berlin durch Senatorin Gote:

Viele der Vorschläge aus der Ablehnung sind nicht neu und auch nicht schlecht.
Manuel Barth, (Personalrat bei der Berliner Feuerwehr) Foto Alexander Fröhlich

Diese Vorschläge umzusetzen, macht es notwendig, dass der ärztliche Leiter mitspielt. Und das macht er aus unserer Sicht und Erfahrung nicht.
Das RDG, dem ÄLRD förmlich auf den Leib geschrieben, macht ihn scheinbar unantastbar. Niemand im Land Berlin ist ihm in Entscheidungen, die er selbst gerne zu oft mit Patientensicherheit begründet, weisungsbefugt.

Es gibt keinerlei Aufsicht. Viele der Eingriffe des ÄLRD haben jedoch erhebliche strategische Einflüsse auf die gesamte Organisation der Berliner Feuerwehr, bis hin zur Schwächung des Brandschutzes.

Diese Fehler zu korrigieren, ist ein weiteres notwendiges Anliegen der Änderung im RDG. Im Zusammenwirken mit einem Gremium muss es dem Landesbranddirektor möglich sein, die Berliner Feuerwehr auch im Ganzen zu organisieren.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich ein Bezirksstadtrat oder Bezirksbürgermeister, nicht auch zuletzt Frau Gote, von einem Amtsleiter derart auf der Nase herumtanzen lassen würde.

Lesen Sie auch: Änderung des RDG verweigert

Manuel Barth
Pressesprecher DFeuG Berlin-Brandenburg
Visp DFeuG Berlin-Brandenburg

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