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Alimentation

Geltendmachung amtsangemessene Alimentation

Auch in diesem Jahr sind die Beamten in Schleswig-Holstein, unserer Ansicht nach, unter alimentiert. Die, durch die Verfassungsgerichte festgestellten Abstandsgebote, werden durch den Gesetzgeber weiter nicht eingehalten. Durch die Finanzministerin wurde bereits angekündigt, dass im Jahr 2023 keine Besoldungsanpassung stattfinden wird. Zur Wahrung eurer Ansprüche empfehlen wir euch, diese schriftlich bei eurem Dienstherren geltend zu machen. Nutzt gerne dafür das beigefügte Musterschreiben. Dieses Schreiben muss dieses Jahr noch bei euren Dienstherren eingehen.

Momentan sind die Vertragsparteien für den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) in den Verhandlungen. Die verhandelnden Gewerkschaften haben ihre Forderungen präsentiert. Diese Forderungen gilt es, auch als Mitglied der DFeuG, zu unterstützen. Es ist zu erwarten, dass das Verhandlungsergebnis für die Beschäftigten auch für die Beamten der Länder und Kommunen übernommen wird. Also unterstützt die Aktionen und zeigt eure Solidarität mit den tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen. Es kommt am Ende auch euch zugute!

Robert Pohl
Landesverbandsvorsitzender DFeuG-Schleswig-Holstein
V.i.S.d.P. DFeuG Schleswig-Holstein

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