Anpassung des Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes für 2024/2025 dringend erforderlich!
Ende Mai fand im Hessischen Landtag die erste Lesung des Hessischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes für die Jahre 2024 und 2025 statt. Die Regierungsfraktionen von CDU und SPD planen, den Tarifabschluss vom 15. März für die Landesbeschäftigten auf die Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen und der Kommunen zu übertragen. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht Einmalzahlungen von insgesamt 3.000 Euro im Jahr 2024 und zwei Besoldungserhöhungen im Jahr 2025 vor: zum 01. Februar um 4,8 % und zum 01. November um 5,5 %.
Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) begrüßt grundsätzlich die schnelle Vorlage eines Gesetzentwurfs, der die zeitgleiche Auszahlung der Einmalzahlungen für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte ermöglicht. Ebenso positiv ist, dass das Volumen der Tarifeinigung vollständig übertragen wird, was in Zeiten hoher Inflation dringend notwendig ist.
Jedoch sehen wir als DFeuG erheblichen Nachbesserungsbedarf. Der Verzicht auf die Übertragung des Festbetrags von 200 Euro benachteiligt insbesondere die niedriger besoldeten Bediensteten, die finanziell ohnehin am stärksten belastet sind. Diese Ungerechtigkeit muss korrigiert werden! Wir fordern eine Mindestbesoldungserhöhung von 200 Euro für alle in Vollzeit tätigen Beamtinnen und Beamten, um die finanzielle Belastung gerechter zu verteilen und die Besoldung verfassungskonform zu gestalten.
„Die Hessische Landesregierung verhält sich, als würde sie in der Villa Kunterbunt wohnen (wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt)“, so Sven Ziegler, Landesvorsitzender der DFeuG Hessen. „Man weiß eigentlich, dass die Alimentierung des hessischen Beamten laut Verwaltungsgericht Kassel nicht rechtens ist und wir ca. 22% in der niedrigsten Eingruppierung unteralimentiert sind“, so Ziegler weiter.
Die hessische Landesregierung beruft sich dann auf ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 23.05.2017, wir sagen, hier wird wieder Geld gespart auf dem Rücken der Kleinsten! Sozialverträglich sieht anders aus!!
Hintergrund
Die ursprüngliche Tarifeinigung beinhaltet neben den Inflationsausgleichsprämien für 2024 eine Entgelterhöhung um 200 Euro ab Februar 2025 und eine weitere Erhöhung um 5,5 Prozent ab November 2025. Der Gesetzentwurf rechnet die 200 Euro in Prozentpunkte um, was zu einer Erhöhung um 4,8 % führt. Dies bedeutet für Beamtinnen und Beamte im mittleren Dienst Einkommensverluste von bis zu 75 Euro monatlich. Betroffen sind insbesondere die Besoldungsgruppen A 11 Stufe 3 und A 12 Stufe 2.
Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft appelliert an die Abgeordneten des Hessischen Landtags, die Differenz zu anderen Bundesländern endlich zu schließen, denn gerade als sogenanntes „Geberland“ ist es in der aktuellen Arbeitsmarktlage nicht nachvollziehbar, dass bei unseren Kolleginnen und Kollegen gespart wird. Daher fordern wir eine Rückkehr in den Tarifverbund der deutschen Länder.
V.i.S.d.P. DFeuG LV Hessen