Bundesvorstand
Chronik
Seit Ende der 90er entwickelte sich eine starke Unzufriedenheit bei den Feuerwehrleuten. Die Gründe waren zahlreich: Beförderungsstopp, Gehaltskürzungen, mehr Arbeit ohne entsprechende Entlohnung und vieles mehr. Die Einsatzkräfte fühlten sich nicht adäquat vertreten. Die etablierten Gewerkschaften berücksichtigten die Feuerwehrleute nicht ausreichend, ihre Interessen und die Besonderheiten der Berufsgruppen gingen bei Verhandlungen unter. Der Fürsprecher für die Feuerwehr fehlte. Deswegen begannen Feuerwehrleute sich ab 2003 unter anderem in Oberhausen, Hemer, Mühlheim, Wuppertal und Solingen zu organisieren. Noch unabhängig voneinander – bis vier Kollegen diese Initiativen bündelten.
Grundsteinlegung für die DFeuG: Am 26. Oktober 2008 wird die Interessenvertretung der Feuerwehr (IdFw) in Solingen gegründet. Die erste Bewährungsprobe für die junge Interessenvertretung: AZVO Feu Umsetzung von 54 auf 48 Stunden. Die IdFw ist beteiligt an der Beratung der Politik, Personalräte und der Kollegen*innen. Während die Kommunen Druck auf die Feuerwehrleute machen, erarbeitet die IdFw gemeinsam mit der Politik individuelle Übergangslösungen und erwirkt die Einstellung von mehr Einsatzkräften. IdFw ist ein Erfolgsprojekt: 2008 und 2009 folgen Landesgruppen in Rheinland- Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Baden-Württemberg. Ein Bundesvorstand wird gegründet, in vier Städten schafft es die IdFw in den Personalrat.
Mai 2011: Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) wird gegründet. Weitere Landesgruppen folgten.
2018 verschmelzen der in Hamburg gegründete Berufsverband Feuerwehr und die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft. In der Hansestadt hatten sich 13 Beamte aus dem mittleren und gehobenen Dienst zusammengetan, um Missstände bei der Feuerwehr Hamburg anzugehen. Durch die Zusammenarbeit mit der DFeuG wird der Weg zur größten Interessenvertretung der hauptamtlichen Feuerwehrleute in Deutschland geebnet. Mittlerweile ist die DFeuG in 14 Bundesländern vertreten.
Aufgrund der vielschichtigen Tätigkeitsfelder, in denen unsere Kolleginnen und Kollegen von Berufs- und Werkfeuerwehren tätig sind, wächst auch der Aufgabenbereich, den die DFeuG für und mit ihren Mitgliedern betreut. Seit kurzem zählen hier auch die Bereiche des Rettungsdienstes, sowie der Brand- und Katastrophenschutz zu, worunter auch die vielen hauptamtlichen Feuerwehrgerätewarte der Freiwilligen Feuerwehren zählen. Nicht zu vergessen: die ca. 2.500 Leitstellendisponenten in den Rettungsleitstellen deutschlandweit.
NewsArchiv
„Politik hat nichts gelernt“: Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft fordert einheitliche Katastrophen-Einsatzkonzepte für Europa
Hochwasser, Waldbrände, Pandemie: Die Katastrophen hören nicht auf. „Ge-lernt hat man in der Regierung daraus bisher wenig bis gar nichts“, resümiert der stellvertretende Bundesvorsitzende der DFeuG, Lars Wieg. Bei diesen Lagen zeige sich immer wieder, dass die Einsatzstellen keinen Halt an Landes-grenzen bzw. den Grenzen der Bundesrepublik machen. Der Föderalismus der Länder behindere jedoch die Einsatztaktiken, so Wieg weiter.
So zahlreich die Beispiele für Katastrophen sind, so schwach scheint der Wille der Politik zu sein, schnelle und lösungsorientierte Strukturen umzu-setzen. Das beste Beispiel sind die derzeitigen Waldbrände in der Sächsischen Schweiz. Seit Wochen kämpfen überwiegend kommunale Freiwillige Feuerwehren gegen die Flammen in unzugänglichen Waldbereichen. „Diese Feuerwehrleute führen einen Kampf wie David gegen Goliat“, so Wieg weiter.
Dabei gibt es genügend Länder innerhalb der EU, die bereits Erfahrungen mit Waldbränden haben. Doch deren Löschflugzeuge und Hubschrauber dürfen Grenzen nicht überfliegen und somit nicht helfen. Deutschland braucht keine eigenen Löschflugzeuge, sondern ein EU-Netzwerk, um von der Expertise der Nachbarländer zu profitieren: Es muss möglich sein, diese Flugeinheiten bei Bedarf unkompliziert anzufordern und einzusetzen.
Als Fachgewerkschaft fordert die DFeuG deswegen von der Politik, sich end-lich mit den Experten von der Basis zusammenzusetzen und Konzepte zu schaffen, die unsere Nachbarn längst haben.
Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft
Pressemitteilung als PDF
DFeuG fordert kostenfreie Getränke für diensthabende Einsatzkräfte
Die Wetterprognosen versprechen auch für die kommenden Tage deutschlandweit Temperaturen, von weit über 30 Grad.
„Wärmebelastung ist für unsere Einsatzkräfte nicht neu, das sind wir von Berufswegen her gewohnt“, so der Bundesvorsitzende der Deutschen Feuer-wehr-Gewerkschaft, Siegfried Maier. „Trotzdem appellieren wir an die Dienststellenleitungen und Geschäftsführungen, allen Kolleginnen und Kollegen ausreichend kostenlose Einsatzgetränke zur Verfügung zu stellen“, so Maier weiter.
Die Beurteilung der Wettersituation ist Teil der Führungsaufgabe, im Rahmen des Gesundheitsschutzes gilt hier der Grundsatz, allen Einsatzkräften auf den Feuer- und Rettungswachen entsprechend kostenlose Einsatzgetränke, ausreichend, zu versorgen.
Gerade mit Blick auf die, durch Covid-19, derzeit sehr angespannte Situation im Rettungsdienst sollten alle Bereichsleitungen, alle Dienststellen sich der Verantwortung bewusst sein, alles zu tun, um die Gesundheit des noch zur Verfügung stehenden Einsatzpersonals zu erhalten.
Dies gilt neben dem Rettungsdienst und der Feuerwehr auch für den Bereich der Rettungsleitstellen, sowie der vielen hauptamtlichen Gerätewarte in den Freiwilligen Feuerwehren.
Notfallrettung bundesweit am Limit: DFeuG fordert dringend Unterstützung der Politik
„Seit Monaten warnen wir vor dem Kollaps im Rettungsdienst, jetzt ist er da“, sagt
DFeuG-Bundesvorsitzender Siegfried Maier im Hinblick auf die Situation in Berlin. In
diesem Jahr wurden dort bisher mehr als 167 Tage gezählt, an denen zu wenige oder
keine Fahrzeuge für die Notfallrettung mehr frei waren. Die Bundeshauptstadt ist jedoch
kein Einzelfall.
„Die Situation ist bundesweit alarmierend und inakzeptabel“, so Maier weiter. Täglich
kämpfen Leitstellendisponenten mit dem Problem, dass zu wenig Einsatzfahrzeuge zur
Verfügung stehen. Die Kolleginnen und Kollegen im Rettungsdienst fahren in ihren
Schichten pausenlos Einsätze, oft weit über ihre Arbeitszeiten hinaus.
„Dieser Zustand ist nicht länger haltbar. Hier werden durch die Politik wissentlich
Menschenleben gefährdet und irreparable, medizinische Schäden unserer Bürgerinnen
und Bürger wissentlich in Kauf genommen“, so Maier. Es brauche dringend eine
ganzheitliche Neuausrichtung der Notfallrettung, vom Notruf bis zur Einsatzabwicklung
in den Kliniken.
Der Bundesvorsitzende weiter: „So intensiv wie sich die Politik momentan auf die
chaotischen Zuständen auf Flughäfen fokussiert, sollten die zuständigen Politiker und
Politikerinnen auch bei einem Konzept für die Notfallrettung vorgehen.“ Maier stehe für
lösungsorientierte Gespräche zur Verfügung.
Pressemitteilung als PDF
Steigender Personalausfall
In einer Pressemitteilung warnt unser Bundesvorsitzender vor steigendem Personalausfall bei Rettungsdienst, Feuerwehr und in den Rettungsleitstellen
Die Wetterprognose der kommenden Tage stellt unsere Einsatzkräfte erneut vor besondere Herausforderungen, warnt der Bundesvorsitzende der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG), Siegfried Maier.
Aus den letzten Jahren wissen wir, dass solche Wärmebelastungen, steigende Rettungsdiensteinsätze mit sich bringen. Auch im abwehrenden Brandschutz steigen, aufgrund der Trockenheit, die Einsatzzahlen.
Nicht besser sieht es in den Rettungsleitstellen aus, so Maier weiter. Erfahrungsgemäß nimmt auch hier das Notrufaufkommen merklich zu, erreichen die Leitstellendisponenten neben dem „Alltag“ zusätzliche Notrufe.
All dies allein fordert unsere Kolleginnen und Kollegen zusätzlich und außergewöhnlich.

Besonders beunruhigt uns als Fachgewerkschaft derzeit die von der Gesellschaft kaum wahrgenommenen, steigenden Zahl an Covid-19 Erkrankungen, welche nun auch, aufgrund fehlender, gesellschaftlicher Schutzmaßnahmen für unsere Fachkräfte ein zunehmendes Problem darstellen.
Viele Feuer- und Rettungswachen kämpfen derzeit mit einem hohen Personalausfall, der in der Realität derzeit bis zur Nichtbesetzung wichtiger Einsatzfahrzeuge und Rettungsmittel führt.
Notwendige Veränderungen, um die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr zu stärken
Sehr geehrte Damen und Herren,
die als „kritische Infrastruktur“ eingestufte nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr ist funktionsfähig, wenn Personal die notwendigen Aufgaben erfüllt. Ohne Personal funktioniert in diesem Tätigkeitsfeld nichts. Damit eine Tätigkeit in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr auch zukünftig attraktiv sein kann, sind Veränderungen (Anpassungen) nötig.
Aus Sicht des Vorsitzenden der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) sollten drei Änderungen jetzt schnell umgesetzt werden:
1. Einführung von neutralem Rechtsbeistand, bei Verfahren zur Überprüfung von Extremismus:
Unsere Bundesinnenministerin, Frau Nancy Faeser hat angekündigt den Kampf gegen Extremisten in den Reihen des öffentlichen Dienstes zu verstärken. Verfassungsfeinde sollen zukünftig schneller aus dem Dienst entfernt werden können. Dies unterstütze ich und die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) ausdrücklich! Menschen, die sich in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr engagieren, sind Menschen die Hilfe leisten. Hilfe am Menschen und oft in allergrößter Not. Dabei ist die Herkunft völlig unrelevant, es ist egal wie Menschen aussehen oder was sie z. B. glauben. Wer hier eine andere Einstellung hat, für den ist diese Tätigkeit falsch!
Trotzdem birgt diese Ankündigung eine Gefahr:
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit einem zukünftig schnellen Entfernen von, möglichen, Verfassungsfeinden, unliebsame Mitarbeiter*innen elegant entsorgt werden. Wir können nicht zulassen, dass z. B. alte Rechnungen, über ein vereinfachtes Verfahren zum Ausschluss aus dem Dienst, „beglichen“ werden. Aus diesem Grund ist es notwendig hier Vertrauen schaffende Vorkehrungen zu treffen. Solche, beschleunigte und vereinfachte, Verfahren dürfen nicht an den Standorten, im eigenen Beritt, entschieden werden. Dies muss neutral und unabhängig erfolgen. Es muss „beschuldigten“ Mitarbeiter*innen vereinfacht und standardmäßig ein unabhängiger Rechtsbeistand (Ombudspersonen?!?) zur Verfügung stehen.
2. Die sofortige und rückwirkende Überprüfung und Anpassung der amtsangemessenen Alimentation:
Deutschlandweit sind die Regelungen zur Alimentation von Beamt*innen, im Zuge des Föderalismus, auch auf die Bundesländer delegiert. Unterschiede in der Besoldung, für gleiche Arbeit, sind deutlich über Ländergrenzen erkennbar. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass hinterfragt und rechtlich überprüft wird, ob die gesetzlich geforderte amtsangemessene Alimentation eingehalten wird.
Der öffentliche Dienst steht schon heute in einem Wettkampf mit der Privatwirtschaft. Beide Systeme werben und „kämpfen“ um die „besten“ Mitarbeiter*innen. Wenn es der öffentliche Dienst nicht schafft die rechtlich verbriefte amtsangemessene Alimentation erkennbar herzustellen, dann ist auch die notwendige Attraktivität zukünftig nicht erkennbar. Dieser sperrige Begriff soll, entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und der mit dem Amt verbundenen Verantwortung, einen angemessenen familiären Unterhalt gewährleisten. Ohne einer bundesweit gültigen und überwachten Einhaltung der amtsangemessenen Alimentation, wird der mit dem Amt verbundenen Verantwortung nicht flächendeckend Rechnung getragen. Kolleg*innen erwarten, dass durch die Regierungsparteien jetzt die Umsetzung und rückwirkend greifende Anpassung der Alimentation schnellstmöglich zur Anwendung kommt. Da die Anpassung der Alimentation und die Lebenshaltungskosten mit sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten voranschreiten, muss der Staat hier deutlicher für seine Beamt*innen eintreten.
3. Schaffung von Möglichkeiten für Zulagen (Pensionswirksam) zur Attraktivitätssteigerung:
Zusätzlich wäre es aus heutiger Sicht empfehlenswert, dass auf Länder und Kommunaler Ebene, Möglichkeiten geschaffen werden, auf besondere Notwendigkeiten finanziell „reagieren“ zu können. In besonders teuren oder Struktur schwachen Gegenden wird es zukünftig noch schwieriger werden notwendiges Kommunales Personal (Spezialisten, z. b. in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr) zu finden.Finanzielle Anreize (Zulagen die Ruhegehaltsfähig sind), müssen Einzug in die Gestaltungsmöglichkeiten der kommunalen Arbeitgeber finden. Jetzt schon vorhandene Ungleichbehandlungen, wie Ruhegehaltsfähigkeiten und Nicht-Ruhegehaltsfähigkeiten von z. B. Feuerwehrzulagen, müssen geheilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Maier
Bundesvorsitzender
Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft