Geschäftszeiten

Montag bis Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr

Erreichbarkeit Telefon

zu den Geschäftszeiten
+49 (0) 212 - 64 56 48 55

Erreichbarkeit Mail

zu den Geschäftszeiten
info@dfeug.de

Stellungnahme AnwSoZG Feu

Stellungnahme der Deutschen Feuerwehr – Gewerkschaft LV NRW zum Anwärtersonderzuschlagsgesetz feuerwehrtechnischer Dienst (AnwSoZG Feu)

Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Gewährung eines Anwärtersonderzuschlags für Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber im feuerwehrtechnischen Dienst. Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels ist es unerlässlich, qualifizierte Nachwuchskräfte für die Feuerwehr zu gewinnen und langfristig im Dienst zu halten.

Der zunehmende Fachkräftemangel im Bereich des feuerwehrtechnischen Dienstes, wie im Gesetzentwurf dargelegt, stellt eine ernsthafte Herausforderung dar, die seit geraumer Zeit in vielen Gemeinden und Gemeindeverbänden spürbar ist. Die Anforderungen an Laufbahnbewerber, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein (Hochschul-)Studium nachzuweisen, verschärfen die Lage zusätzlich, da die Konkurrenz zur Privatwirtschaft in Bezug auf Gehälter und Arbeitsbedingungen zunehmend relevanter wird. Es ist wichtig zu betonen, dass feuerwehrtechnische Beamte, insbesondere im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst, aufgrund der erforderlichen Qualifikationen keine „normalen“ Laufbahnanwärter sind. Im Gegensatz zu den üblichen Laufbahnen, die direkt nach dem Abschluss eines Bildungswegs eingeschlagen werden, haben diese Anwärter einen deutlich anspruchsvolleren Einstieg in die Laufbahnbefähigung, was ihre Rekrutierung zusätzlich kompliziert.

Die Gesetzesinitiative, eine rechtliche Grundlage für die Anwärtersonderzuschläge zu schaffen, ist ein bedeutsamer Schritt in die richtige Richtung. Die bisherigen Ergebnisse der seit 2017 bestehenden Maßnahme zeigen eindrucksvoll, dass die Gewährung von Zuschlägen Wirkung zeigt. Es ist jedoch entscheidend, dass diese Zuschläge in einer rechtlich verbindlichen Form festgelegt werden, um die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinden und Gemeindeverbände zu gewährleisten.

Darüber hinaus unterstützen wir vehement die Forderung nach einer dauerhaften Lösung, die nicht im fünfjährigen Rhythmus überprüft werden muss. Dies ist besonders wichtig, um dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben.

Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft begrüßt grundsätzlich den vorliegenden Gesetzentwurf, fordert jedoch die Streichung der genannten Prüffrist sowie die Fortschreibung der aktuellen Regelungen für die Laufbahngruppe 1. Zudem ist eine Anpassung der Stufenausbildung erforderlich, und alle anderen Laufbahngruppen sollten auf 90% angehoben werden. Um dem Fachkräftemangel im feuerwehrtechnischen Dienst wirksam entgegenzuwirken, ist die Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen unabdingbar.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände die notwendigen Ressourcen erhalten, um die Attraktivität des feuerwehrtechnischen Dienstes zu erhöhen und letztlich die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Mit dieser Gesetzesinitiative wird ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung getan, um die Herausforderungen des Fachkräftemangels zu bewältigen und die Feuerwehr als wichtigen Bestandteil unserer Gesellschaft zu stärken.

Für Rückfragen und weiterführende Diskussionen steht die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft jederzeit zur Verfügung.

Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft
V.i.S.d.P. DFeuG Landesverband NRW

Nach oben scrollen