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Notwendige Veränderungen, um die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr zu stärken

Sehr geehrte Damen und Herren,

die als „kritische Infrastruktur“ eingestufte nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr ist funktionsfähig, wenn Personal die notwendigen Aufgaben erfüllt. Ohne Personal funktioniert in diesem Tätigkeitsfeld nichts. Damit eine Tätigkeit in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr auch zukünftig attraktiv sein kann, sind Veränderungen (Anpassungen) nötig.

Aus Sicht des Vorsitzenden der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) sollten drei Änderungen jetzt schnell umgesetzt werden:

1. Einführung von neutralem Rechtsbeistand, bei Verfahren zur Überprüfung von Extremismus:

Unsere Bundesinnenministerin, Frau Nancy Faeser hat angekündigt den Kampf gegen Extremisten in den Reihen des öffentlichen Dienstes zu verstärken. Verfassungsfeinde sollen zukünftig schneller aus dem Dienst entfernt werden können. Dies unterstütze ich und die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG) ausdrücklich! Menschen, die sich in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr engagieren, sind Menschen die Hilfe leisten. Hilfe am Menschen und oft in allergrößter Not. Dabei ist die Herkunft völlig unrelevant, es ist egal wie Menschen aussehen oder was sie z. B. glauben. Wer hier eine andere Einstellung hat, für den ist diese Tätigkeit falsch!

Trotzdem birgt diese Ankündigung eine Gefahr:
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit einem zukünftig schnellen Entfernen von, möglichen, Verfassungsfeinden, unliebsame Mitarbeiter*innen elegant entsorgt werden. Wir können nicht zulassen, dass z. B. alte Rechnungen, über ein vereinfachtes Verfahren zum Ausschluss aus dem Dienst, „beglichen“ werden. Aus diesem Grund ist es notwendig hier Vertrauen schaffende Vorkehrungen zu treffen. Solche, beschleunigte und vereinfachte, Verfahren dürfen nicht an den Standorten, im eigenen Beritt, entschieden werden. Dies muss neutral und unabhängig erfolgen. Es muss „beschuldigten“ Mitarbeiter*innen vereinfacht und standardmäßig ein unabhängiger Rechtsbeistand (Ombudspersonen?!?) zur Verfügung stehen.

2. Die sofortige und rückwirkende Überprüfung und Anpassung der amtsangemessenen Alimentation:

Deutschlandweit sind die Regelungen zur Alimentation von Beamt*innen, im Zuge des Föderalismus, auch auf die Bundesländer delegiert. Unterschiede in der Besoldung, für gleiche Arbeit, sind deutlich über Ländergrenzen erkennbar. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass hinterfragt und rechtlich überprüft wird, ob die gesetzlich geforderte amtsangemessene Alimentation eingehalten wird.
Der öffentliche Dienst steht schon heute in einem Wettkampf mit der Privatwirtschaft. Beide Systeme werben und „kämpfen“ um die „besten“ Mitarbeiter*innen. Wenn es der öffentliche Dienst nicht schafft die rechtlich verbriefte amtsangemessene Alimentation erkennbar herzustellen, dann ist auch die notwendige Attraktivität zukünftig nicht erkennbar. Dieser sperrige Begriff soll, entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und der mit dem Amt verbundenen Verantwortung, einen angemessenen familiären Unterhalt gewährleisten. Ohne einer bundesweit gültigen und überwachten Einhaltung der amtsangemessenen Alimentation, wird der mit dem Amt verbundenen Verantwortung nicht flächendeckend Rechnung getragen. Kolleg*innen erwarten, dass durch die Regierungsparteien jetzt die Umsetzung und rückwirkend greifende Anpassung der Alimentation schnellstmöglich zur Anwendung kommt. Da die Anpassung der Alimentation und die Lebenshaltungskosten mit sehr unterschiedlichen Geschwindigkeiten voranschreiten, muss der Staat hier deutlicher für seine Beamt*innen eintreten.

3. Schaffung von Möglichkeiten für Zulagen (Pensionswirksam) zur Attraktivitätssteigerung:

Zusätzlich wäre es aus heutiger Sicht empfehlenswert, dass auf Länder und Kommunaler Ebene, Möglichkeiten geschaffen werden, auf besondere Notwendigkeiten finanziell „reagieren“ zu können. In besonders teuren oder Struktur schwachen Gegenden wird es zukünftig noch schwieriger werden notwendiges Kommunales Personal (Spezialisten, z. b. in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr) zu finden.Finanzielle Anreize (Zulagen die Ruhegehaltsfähig sind), müssen Einzug in die Gestaltungsmöglichkeiten der kommunalen Arbeitgeber finden. Jetzt schon vorhandene Ungleichbehandlungen, wie Ruhegehaltsfähigkeiten und Nicht-Ruhegehaltsfähigkeiten von z. B. Feuerwehrzulagen, müssen geheilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Siegfried Maier
Bundesvorsitzender
Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft

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