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Hauptamtliche Wachabteilung für Itzehoe

Die Feuerwehr der Stadt Itzehoe soll eine hauptamtliche Wachabteilung einrichten

Die Fraktion der SPD im Hauptausschuss der Stadt Itzehoe hat bei den Beratungen zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Feuerwehr Itzehoe den Antrag gestellt, eine hauptamtliche Wachabteilung bei der Feuerwehr einzurichten.

Diesem Antrag haben sich die Fraktionen der Grünen und der FDP angeschlossen und der Antrag wurde im Hauptausschuss beschlossen und an die Verwaltung und die Ratsversammlung überstellt.

Aus Sicht der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft ist eine hauptamtliche Wachabteilung die einzige rechtssichere Möglichkeit zur Beschäftigung von Einsatzkräften bei öffentlichen Feuerwehren unterhalb der Berufsfeuerwehr. Wie auch in Itzehoe werden bei vielen Feuerwehren in Schleswig-Holstein hauptamtliche Gerätewarte beschäftigt.

Diese sind vom Aufgabenspektrum aber keine Kräfte für den Einsatzdienst. Auch in der tariflichen Eingruppierung sind die Gerätewarte den feuerwehrtechnischen Beschäftigten schlechter gestellt. Das Problem des Hauptamtes in den Feuerwehren des Landes manifestiert sich immer wieder.

Weder das Brandschutzgesetz noch der „Organisationserlass Feuerwehr“ des Innenministeriums lassen andere Lösungen für die Beschäftigung von Einsatzkräften zu. Durch die eingeschränkte Tagesverfügbarkeit ist die Politik und die Verwaltung hier in der Pflicht, Haftungsfolgen oder gar ein Organisationsverschulden zu verhindern. Und aus Sicht der DFeuG sind die Kolleginnen und Kollegen, die als Gerätewarte bei den Feuerwehren beschäftigt sind, auch nur für dieses Aufgabengebiet entlohnt. Darum begrüßen wir den Schritt der Politik in Itzehoe vollumfänglich.

„Die Beschäftigung von Feuerwehreinsatzkräften in einer hauptamtlichen Wachabteilung ist keine Absage an das Ehrenamt in den Feuerwehren! Dieses ist für den Brandschutz und die weiteren Aufgaben der Kameradinnen und Kameraden in unserem Land unerlässlich. Weder bei den hauptamtlichen Wachabteilungen noch bei den Berufsfeuerwehren in Deutschland kann der eine ohne den anderen. Feuerwehr ist eine Teamleistung.“ Stellt Robert Pohl, Landesverbandsvorsitzender der DFeuG in Schleswig-Holstein, klar. „Die Gemeinde ist verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten. Leider haben die Veränderungen im Arbeits- und Sozialleben hier in den letzten Jahren auch Veränderungen für die Feuerwehren mit sich gebracht. Auf diese müssen die Kommunen jetzt rechtssicher reagieren.“

Auch die Frage der entstehenden Kosten wird die Kommunen in Schleswig-Holstein beschäftigen. Hier sehen wir, als Fachgewerkschaft, auch die Landesregierung in der Pflicht, Entlastung für die Kommunen zu schaffen. Feuerwehr ist eine hoheitliche Aufgabe. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf eine funktionierende Feuerwehr.

Für weitere Fragen stehen wir jederzeit unter presse@dfeug.de zur Verfügung.


Visp
Landesverbandsvorstand Schleswig-Holstein

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